Serie: Wie barrierefrei ist die deutsche Verwaltung?
Produkte und Dienstleistungen gelten als barrierefrei, wenn Menschen mit Beeinträchtigungen sie ohne Einschränkungen nutzen können. Barrierefreiheit ist eine Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, weshalb der Zugang zu staatlichen Dienstleistungen für alle gleich sein sollte. Digitale Dienste sind in diesem Zusammenhang besonders wichtig, da sie jenen Menschen einen einfachen Zugang eröffnen können, für die andere Wege – wie z.B. der physische Weg oder das persönliche Telefonat – nur schwer zu nutzen sind. Das ist sowohl mit technischen als auch rechtlichen Problemen verknüpft. Die bloße Schaffung von mehr Zugänglichkeit ist nicht dasselbe wie ihre nahtlose Umsetzung. Wie ist der aktuelle Stand der Barrierefreiheit in der deutschen Verwaltung? Welche innovativen Projekte gibt es, die dem Gemeinwohl dienen? Wo gibt es Nachholbedarf?
Leuchtturmprojekt ErLeSen: KI-generierte Leichte Sprache ebnet den Weg zur Barrierefreiheit im Netz
ErLeSen, das steht für Erstellung und Analyse Leichter Sprache durch Künstliche Intelligenz. Unter diesem Namen startete im März dieses Jahres ein Projekt zur KI-generierten Leichten Sprache unter der Leitung von Prof. Dr. Bodo Kraft, Experte für Wirtschaftsinformatik an der FH Aachen. „Ein nicht …