Ein Führerschein ragt aus einer Hosentasche
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Schluss mit Schlangen in der Führerscheinstelle!

Der Online-Dienst „Führerschein-Umtausch“ entlastet die Verwaltung

Der Pflichtumtausch veralteter Führerscheine bis zum Jahr 2033 ist auch eine enorme Chance für die Digitalisierung der Verwaltungslandschaft. In Deutschland stellt diese EU-Richtlinie nicht nur knapp 43 Millionen betroffene deutsche Bürgerinnen und Bürger vor organisatorische Hürden, sondern auch Zulassungsstellen. Die praktikabelste Lösung für alle Beteiligten: Mit ein paar Klicks den Umtausch im Internet beantragen.

Manch einer stellt beim Blick auf das Ausstellungsdatum seines Führerscheins fest, dass der Stichtag für den Umtausch naht. Denn gemäß einer EU-Richtlinie dürfen ab 2033 nur noch fälschungssichere Führerscheine mit begrenzter Geltungsdauer im Umlauf sein. Das bedeutet: Jeder, dessen Führerschein vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, ist verpflichtet, diesen gegen die aktuelle Scheckkarten-Version einzutauschen. Das erfolgt gestaffelt, je nach Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers und Ausstellungsdatum des Scheins. Wann der eigene Stichtag ansteht, können Bürgerinnen und Bürger auf der Website des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in Erfahrung bringen: Bei Fahrerlaubnisinhabern, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind, muss der Führerschein zum Beispiel schon bis zum 19.1.2022 umgetauscht sein. Eine Kulanzfrist gilt bis Mitte des Jahres.

Mehr Entlastung für Führerscheinstellen

Um den Pflichtumtausch sowohl für Bürger als auch für Führerscheinstellen möglichst unkompliziert zu gestalten, hat die AKDB den Online-Dienst „Führerschein-Umtausch“ in ihr Online-Fachdienste-Portfolio aufgenommen. Der Antrag kann so von überall aus am PC oder Tablet erledigt werden – und das 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche. Darüber hinaus ist die Antragstellung einfach und unkompliziert: Schritt für Schritt wird der Nutzer durch den Antragsprozess geführt und kann so schnell die jeweiligen Online-Masken ausfüllen. Alle notwendigen Dokumente, wie das biometrische Passbild oder die Unterschrift, können ebenfalls digital hochgeladen werden. Dies wird bald auch gesetzlich geregelt sein durch das im März 2021 beschlossene Registermodernisierungsgesetz. Selbstverständlich werden beim Online-Antrag alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen gewährleistet. Der Vorteil: Da der Bürger die wichtigsten Daten und Dokumente selbstständig von zu Hause aus hochlädt, werden Sachbearbeiter in der Führerscheinstelle entlastet und haben wieder mehr Zeit für das Tagesgeschäft.

Der Online-Dienst ist in jede Website integrierbar

Der AKDB-Online-Dienst „Führerschein-Umtausch“ ist ab Frühjahr 2022 verfügbar und wird in der neuesten „Generation M“-Technologie und nach dem Einer-für-Alle/Viele-Prinzip (EfA) umgesetzt. Das heißt: Der Dienst ist auf mobilen Endgeräten abrufbar und kann in jede Website eingebunden werden – völlig unabhängig davon, ob das Bürgerservice-Portal der AKDB genutzt wird oder nicht. Mit dem neuen Online-Dienst „Führerschein-Umtausch“ gehen Kommunen somit einen weiteren großen Schritt in Richtung OZG-Erfüllung. Und irgendwann, in nicht allzu weiter Zukunft, ist sogar ein digitaler Führerschein denkbar. Dessen Daten werden direkt auf dem Smartphone gespeichert sein und bei Polizeikontrollen oder beim Mieten eines Fahrzeugs vorgezeigt. Die Forschung arbeitet bereits an einer entsprechenden Lösung.