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Schnelle Lösung in Krisenzeiten

Ein neuer Online-Dienst erleichtert Geflüchteten aus der Ukraine eine schnelle Eingliederung in die deutsche Gesellschaft

Gemeinsam mit dem Land Brandenburg, das im OZG-Themenfeld Ein- und Auswanderung federführend ist, hat die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) in kurzer Zeit einen Online-Dienst zum Antrag eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen entwickelt. Seit dem 21. April 2022 ist der Dienst auf dem Hilfsportal Germany4Ukraine des Bundesministeriums des Innern und für Heimat verfügbar.

Über 600.000 Personen sind bisher vor dem Ukraine-Krieg nach Deutschland geflüchtet, ganz ohne Visums-Pflicht. Sie haben sofort Anspruch auf medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Doch ein unregistrierter Aufenthalt ist zunächst nur bis zum 31.08.2022 möglich. Danach wird ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis benötigt. Hier lautet die Devise: Möglichst schnelle und einfache Lösungen finden! Dafür gibt es den unbürokratischen „Antrag auf Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen“, der das langwierige Asylverfahren ersetzt. 

Hand in Hand: BMI, Brandenburg und AKDB

Die AKDB hat dazu die entsprechende Software für den Online-Antrag entwickelt – zusammen mit dem Land Brandenburg, das Themenfeldführer für den Bereich Ein-/Auswanderung ist. Das Ganze in nur wenigen Wochen. Das Ergebnis ist der Online-Antrag auf „Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen“. Der Online-Dienst ist seit dem 21. April 2022 auf dem Hilfsportal Germany4Ukraine des Bundesinnenministeriums eingebettet.

Bis ins Backend hinein: Der Ende-zu-Ende-Prozess 

Ein weiterer Vorteil des Online-Dienstes: Die Weiterverarbeitung in den jeweiligen Fachverfahren der Ausländerbehörden ist möglich, etwa in OK.VISA: Nach der Antragstellung werden die Anträge als XAusländer-Nachricht (ein XÖV-Standard) direkt in die Fachverfahren der Ausländerbehörden übermittelt. Dort lassen sich die Datensätze medienbruchfrei weiterbearbeiten. Der neue Online-Dienst wird zunächst per Webcomponent-Technologie auf dem Hilfsportal zentral zur Verfügung gestellt. Später können ihn auch Kommunen in ihren Web-Auftritten nutzen. 

Entlastung für Ausländerbehörden bei hohem Antragsaufkommen 

Dass OK.VISA so schnell an den neuen Online-Dienst angebunden werden konnten, liegt auch daran, dass die AKDB bereits im letzten Jahr den digitalen „Antrag auf Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit“ realisiert hatte. 

Anwender von OK.VISA in Ausländerbehörden können so die Vielzahl von Anträgen, die zu erwarten sind, deutlich schneller und effizienter bearbeiten. Zudem erhalten Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen aufgrund der aktuellen Lage den Zugang zu speziellen Datenbankhilfen, damit sie die im Kontext der Beantragungen benötigten Auswertungen starten können. 

Krisen sind Ausnahmesituationen, die mit großen Herausforderungen verbunden sind und sich mit flexiblen, passgenauen und schnellen Lösungen bestmöglich bewältigen lassen. Findet dies in koordiniertem, partnerschaftlichem Handeln statt, kann man Krisen als Chance für schnelle Veränderungsprozesse begreifen – die betroffenen Menschen stets im Blick.

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