Das Onlinezugangsgesetz, kurz OZG, soll die Digitalisierung der deutschen Behörden vorantreiben. Bis zum 31. Dezember 2022 müssen 575 Dienstleistungen auch online angeboten werden, circa 250 sind es für die Kommunen. 250 Dienstleistungen - umfangreich, aus Planungssicht wirkte dies für mich …