Was sich für die öffentliche Beschaffung verändert hat
Am 25. Oktober hat sich die Welt des öffentlichen Einkaufs nachhaltig verändert: Die eForms wurden eingeführt. Im gleichen Atemzug wurde die Verantwortung des Datenservice Öffentlicher Einkauf an das Beschaffungsamt des BMIs (BeschA) übertragen. Die Neuerungen im Überblick.
eForms – Der Anstoß zur Reform des öffentlichen Einkaufs
Herausforderungen bei der Digitalisierung der Beschaffung
Von außen betrachtet wirkt der öffentliche Einkauf in Deutschland und in vielen europäischen Mitgliedstaaten wie eine „Black Box“. Es fehlt an vollständigen und verlässlichen Informationen darüber, wie und was öffentlich beschafft wird. Das soll sich ab heute ändern: Die sogenannten eForms werden …
Fünf Mythen über digitale Plattformen im öffentlichen Einkauf
Im öffentlichen Sektor nimmt die Nutzung digitaler Plattformen zu, doch vielerorts gibt es Unsicherheiten im Umgang mit ihnen. In diesem Artikel räumt Siegfried Hakelberg, Director Consulting bei der Beschaffungsplattform Unite, mit den fünf größten Mythen über digitale Plattformen auf und zeigt, …
Alles muss intelligent mitwachsen. Laut Elga Bartsch, Abteilungsleiterin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), stehen wir kurz vor einer Zeitenwende der öffentlichen Beschaffung. Dazu müssen alle Beteiligten am gleichen Strang ziehen. Die deutsche Beschaffung soll …
Vergaberecht: Die Direktbeschaffung der „Luca“-App ist zulässig
Die Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern bestätigt die rechtmäßige Beschaffung der App „Luca“
Schnelle und unkomplizierte Beschaffungen zum Zwecke der Pandemiebekämpfung sind weiterhin das Gebot der Stunde. In diesem Sinne hat nun die Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern mit ihrer Entscheidung vom 4. Mai 2021 (3 VK 1/21) die direkte Beschaffung der Kontaktnachverfolgungs-App „Luca“ durch das …
Welche Ermittlungspflichten haben Bieter, die einen Vergaberechtsverstoß vermuten?
Die Rügeobliegenheit bezweckt die Vermeidung unnötiger Nachprüfungsverfahren und soll dem Auftraggeber Gelegenheit zur Abhilfe geben. Aus diesem Grund müssen Bieter zumindest Indizien vorbringen, um ein Nachprüfungsverfahren einzuleiten. Bloße Behauptungen „ins Blaue hinein“ genügen nicht!