Nein, auch in dieser Kolumne geht es nicht darum, ein endgültiges Urteil über die entsprechende Verbotsverfügung der Bundesinnenministerin zu fällen, zumal hierfür nicht das vielzitierte "Netz" zuständig ist, sondern die Gerichte. Bleibt zu hoffen, dass das auch in Zukunft so bleibt.