Symbolbild Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
© Skitterphoto / pixabay

Was bedeutet das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für die Öffentliche Beschaffung?

Eine Analyse von Anforderungen und Handlungsbedarf am Beispiel der Fraunhofer-Gesellschaft

Der Bundestag hat im Juni 2021 das Liefer­ketten­sorgfalts­pflichten­gesetz beschlossen, zum 1. Januar 2023 tritt es in Kraft. Durch das Gesetz soll die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten verbessert werden, es geht um grundlegende Standards wie das Verbot von Kinderarbeit und Zwangsarbeit. Das Gesetz legt klare und umsetzbare Anforderungen für die Sorgfaltspflichten von Unternehmen fest und schafft so Rechtssicherheit für beide Seiten: Unternehmen und Betroffene.

Doch was bedeutet das Gesetz für die Öffentliche Beschaffung? Was müssen Vergabestellen und Bieter über dieses Gesetz wissen? Kommen mit dem Gesetz neue (bürokratische) Anforderungen auf die Vergabestellen und Bieter zu? 

Pia Böhringer, Referentin für Strategie bei der Fraunhofer-Gesellschaft, stellte auf der 22. Beschaffungskonferenz Vorgehensweise, Maßnahmen und Zeitplan vor, mit dem die Gesellschaft auf das Gesetz reagiert.   

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