Ein mit den Symbolen für Rollstuhl und Gehbehinderung gekennzeichneter Bus.
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Fahrgeldausfälle können beim BVA digital beantragt werden

Online-Anwendung des Bundesverwaltungsamts vereinfacht den Ausgleich für Verkehrsbetriebe

Verkehrsbetrieben wird die Erstattung von Fahrgeldausfällen, die durch die Beförderung schwerbehinderter Menschen entstanden sind, erleichtert. Der jährliche Antrag kann nun digital gestellt werden.

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln unterstützt bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Die Behörde hat eine Anwendung entwickelt, mit der Anträge auf Erstattung der Fahrgeldausfälle nach SGB IX online gestellt werden können. Die neue Online-Anwendung ermöglicht Verkehrsbetrieben eine vereinfachte Erstattung sowie Vorauszahlung von Fahrgeldausfällen, die durch die Beförderung von Menschen mit einem Recht auf unentgeltliche Beförderung entstanden sind.

Online-Anwendung als Grundlage der Prozessvereinfachung

Schwerbehinderte Menschen, die infolge einer Behinderung in ihrer Bewegungsfreiheit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt oder hilflos, blind oder gehörlos sind, werden ebenso wie ihre Begleitpersonen (Nachweis der Berechtigung sowie Eintragung) unter Voraussetzung des Vorzeigens eines entsprechend gekennzeichneten Ausweises und einer Wertmarke (§§ 228 ff. SGB IX) unentgeltlich im öffentlichen Personenverkehr befördert. Die Fahrgeldausfälle werden auf Antrag durch die jeweilig zuständigen Behörden den Verkehrsunternehmen erstattet. Soweit der Bund die Aufwendung für die unentgeltliche Beförderung trägt, ist das BVA für das Erstattungsverfahren zuständig.

In der Vergangenheit mussten die nötigen Formulare für dieses Verfahren ausgedruckt und postalisch an das Bundesverwaltungsamt BVA übermittelt werden. Durch die neue Online-Anwendung können die Ansprechpersonen der Verkehrsunternehmen oder Verkehrsverbünde sich mit ihrer e-ID (elektronische Identität) im Bundesportal anmelden und die Antragsstellung zukünftig auch über ein Unternehmenskonto (mit Hilfe von Elster) abwickeln.

Hohe Effizienz durch individualisierte Formulare

Ein Verkehrsunternehmen, das einem Verkehrsverbund angeschlossen ist, kann entweder selbst den Antrag stellen oder diesen vom Verkehrsverbund erstellen lassen. Nach erfolgreicher Authentifizierung kann entweder eine Vorauszahlung oder eine Schlussabrechnung beantragt werden. Für jeden Kundentyp – Nahverkehrsunternehmen, Fernverkehrsunternehmen oder ihre entsprechenden Vertretungen – ist ein angepasstes Formular erstellt worden, welches nur die spezifischen, jeweils benötigten Informationen abfragt. Die Antragstellerdaten können beim Login aus dem Benutzerkonto übernommen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Pressestelle des Bundesministerium des Innern, E-Mail: presse[at]bmi.bund.de