Nein, ein eher seltenes Delikt ist das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort nun wirklich nicht. Jahr für Jahr sind etwa 250.000 strafrechtliche Ermittlungsverfahren alleine wegen dieses Vorwurfs anhängig. Das wiederum bedeutet keineswegs, dass jedes Verfahren auch mit einer Strafe (Strafbefehl oder …