Cover der Studie Forschungsprojekt Zukunft Bau
© BBSR

In eigener Sache: Studie zu den Wertgrenzen in der VOB/A

Wegweiser Research Studie zu Verfahrensbeschleunigung im öffentlichen Wohnungsbau steht jetzt zum Download bereit

Am 30. November 2021 hat Wegweiser Research die Studie „Forschungsprojekt Zukunft Bau: Evaluierung und Weiterentwicklung von Wertgrenzen in der VOB/A“ an das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) übergeben. In unserem VdZ|plus-Bereich stellen wir Interessierten die Studie nun zum Download zur Verfügung.

Auf Beschluss des Wohngipfels 2018 und aufgrund der Corona-Pandemie 2020 wurden in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A Abschnitt 1 (VOB/A), die Wertgrenzen für die Freihändige Vergabe und die Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb auf Bundesebene per Erlass durch das seinerzeit zuständige Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat befristet bis 31.12.2021 angehoben.

Betroffen waren also sogenannte Unterschwellenvergaben, deren Schwellenwert im Bereich der VOB/A derzeit bei 5.350.000 Euro liegt. Ziel war es, im öffentlichen Wohnungsbau bzw. angesichts einer bevorstehenden wirtschaftlichen Krisensituation zu einer Verfahrensbeschleunigung zu kommen: Öffentliche Aufträge sollten schneller – und für die Wirtschaft stabilisierend – im Markt ankommen.

Gegenstand der Evaluierung

Diese Evaluierung hat untersucht, wie sich die Anhebung der Wertgrenzen ausgewirkt hat: einerseits auf Wettbewerb, Wirtschaftlichkeit, Transparenz und Korruptionsprävention, andererseits auf die Verwaltungseffizienz.

Darüber hinaus wurde die Wirkung des 2019 neu eingeführten Direktauftrags überprüft und eine Empfehlung für die Höhe der Wertgrenzen in der VOB/A nach dem 31.12.2021 erarbeitet.

Die Kernergebnisse

  • Die Vereinfachungsregeln und die Erhöhung der Wertgrenzen wurden sowohl von den Auftraggebern als auch von den Auftragnehmern positiv bewertet. Insbesondere beim Bund, der im Vergleich zu den Bundesländern niedrigere Wertgrenzen hatte, fiel der Saldo der positiven Beurteilungen noch deutlicher aus.
  • Die Vergabestellen haben umfangreich von den Möglichkeiten der Nutzung erhöhter Wertgrenzen Gebrauch gemacht. Insbesondere beim Bund sowie bei den Öffentlichen Wohnungsunternehmen wurden diese oft oder immer genutzt.
  • Die beabsichtigten Beschleunigungseffekte bei der Vergabe von Bauleistungen sind sowohl bei den Auftraggebern als auch den Auftragnehmern eingetreten. Eine tiefergehende Analyse der Verfahrensdauer bei ausgewählten Verfahrensarten mittels des Standard-Kostenmodells stützt die Einschätzung der beteiligten Akteure.
  • Die höheren Wertgrenzen haben zu keinen Verwerfungen in Bezug auf die Markt- und Wettbewerbsstruktur gegenüber der Zeit vor Einführung der Vereinfachungsregeln geführt. Zwar wurden von allen Vergabestellen teils erhebliche Preissteigerungen im Bausektor wahrgenommen; jedoch nur knapp 4 Prozent führen dies (auch) auf geringeren Wettbewerb durch eine abnehmende Anzahl an Öffentlichen Ausschreibungen zurück. 
  • Auf lange Sicht verdeutlicht jedoch auch die vorliegende Untersuchung teils erhebliche rückläufige Bieterzahlen, insbesondere bei Nutzung der Öffentlichen Ausschreibung. Bei der Wahl des Vergabeverfahrens lassen sich Vergabestellen (neben rechtlichen Vorgaben) vor allem vom Thema „Aufwand und Ertrag“ sowie am Ziel der „Stimulierung von Wettbewerb und dem Erreichen einer maximalen Bieterzahl“ leiten.
  • Für Unternehmen spielen die aktuelle Auftragslage sowie die Tatsache, dass der Aufraggeber langjähriger Kunde ist, die entscheidende Rolle, ob sie sich an einer Vergabe überhaupt beteiligen. In diesem Kontext ist auch die Analyse aus Sicht der Unternehmen wichtig, wonach mittlerweile die Beschränkte Ausschreibung als am „Wettbewerb-intensivsten“ wahrgenommen wird. Dies spricht für ein sich gewandeltes Marktumfeld zu einem Anbietermarkt. Allein die Tatsache, dass Aufträge transparent ausgeschrieben werden, führt (teilweise) eben nicht mehr zu mehr und guten Angeboten.

Die detaillierten Ergebnisse und Empfehlungen, die sich daraus ergeben, finden Sie in der Studie. 

Download der Studie

Die Studie können Sie sich in unserem VdZ|plus-Bereich downloaden. Bitte loggen Sie sich dazu ein oder registrieren Sie sich kostenlos als neue/r Nutzer*in.