Barrierefreiheit in der öffentlichen IT-Beschaffung
Mehr als eine gesetzliche Pflicht – ein Qualitätsmerkmal moderner Verwaltung
Verwaltung der Zukunft: Digitale Barrierefreiheit ist gesetzlich vorgeschrieben, insbesondere für Bundesbehörden durch das BGG und die BITV 2.0. Warum wird sie Ihrer Erfahrung nach dennoch nicht flächendeckend umgesetzt?
Josephine Schwebler: Wie schnell oder gut die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit in verschiedenen Behörden gelingt, beeinflussen unterschiedliche Faktoren. Oft konkurriert digitale Barrierefreiheit mit weiteren gesetzlichen Anforderungen wie IT-Sicherheit und Datenschutz. Dies führt zum Teil dazu, dass Prioritäten anders gesetzt werden oder in Frage gestellt wird, ob alle drei Anforderungen überhaupt gemeinsam umgesetzt werden müssen und können.
Ein weiterer Aspekt kann das mangelnde Bewusstsein oder auch das fehlende Wissen sein, dass die Anforderungen des BGG und der BITV 2.0 für die meisten internen und externen digitalen Anwendungen von Bundesbehörden umgesetzt werden müssen – nicht nur für die offizielle Website.
Aber selbst wenn Bewusstsein, Wissen und der Vorsatz zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderung da sind, kann die Umsetzung scheitern. Das passiert, wenn am Markt keine verfügbare IT-Lösung identifiziert werden kann, die sowohl fachliche Anforderungen als auch die gesetzlichen Anforderungen der digitalen Barrierefreiheit erfüllt.
VdZ: Bei IT-Beschaffungen stellt die Umsetzung von Anforderungen an Barrierefreiheit in Vergabeverfahren oft eine besondere Herausforderung dar. Wie erleben Sie den Austausch mit Bedarfsträgern und Vergabestellen, und welche Kriterien oder Vorgehensweisen haben sich bewährt, um Barrierefreiheit besser zu berücksichtigen?
Schwebler: Wichtig ist, mit Bedarfsträgern und den Vergabestellen ins Gespräch zu kommen, um die Anforderungen und Rahmenbedingungen aller Beteiligten zu verstehen. Eine der ersten Fragen ist oft, ob es bereits eine Markterkundung gab und dort Barrierefreiheit berücksichtigt wurde.
Es ist immer zielführend mit den Bedarfsträgern über ihre Anforderungen zu sprechen, um nicht am Markt vorbei zu beschaffen. Dabei sind auch Informationen wichtig, die sie bereits zu möglichen Anbietern recherchiert haben.
Außerdem gibt es oft keine passgenaue barrierefreie Software am Markt. Das ist ein grundsätzliches Problem, insbesondere bei Standard-Software. In solchen Fällen unterstützen wir dann bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung und von passenden A- oder B-Kriterien.
Im Beschaffungsvorhaben gilt es dann, die Anbieter und Lösungen zu identifizieren, die bereits eine gewisse Expertise bei der Umsetzung der Anforderungen haben, bzw. die Anbieter, die auch die Fähigkeit und den Willen haben, ihr Produkt oder ihre Dienstleistung in diesem Punkt weiterzuentwickeln.
Bei der Ausgestaltung der Leistungsbeschreibungen und auch entsprechenden A- oder B-Kriterien nutzen wir als Grundlage und Orientierung sowohl den BMI-Vergabebaustein als auch die Handreichung des Ausschusses für barrierefreie IT gemäß § 5 BITV 2.0 bei der BFIT-Bund.
VdZ: Welches Bewusstsein für digitale Barrierefreiheit nehmen Sie in Behörden und öffentlichen Stellen wahr, und wo besteht aus Ihrer Sicht der größte Handlungsbedarf jenseits der IT-Beschaffung?
Schwebler: In den letzten Jahren ist sowohl das Bewusstsein als auch das Wissen zu digitaler Barrierefreiheit gewachsen. Vor allem auch das Verständnis, dass digitale Barrierefreiheit weit mehr als ein reines IT-Thema bzw. Thema der Internetredaktion ist.
Es sind oder werden Verantwortliche für Barrierefreiheit oder interne Kompetenzstellen für Barrierefreiheit geschaffen und aufgebaut. Diese Bündelung von Know-how sowie von Zuständigkeit ist ein wichtiger Schritt, um zu sensibilisieren und um Grundwissen in weiteren Bereichen zu verankern. Gleichzeitig dient diese zentrale Stelle als Anlaufpunkt und zur Koordination.
Es gab und gibt zum Teil Versuche, die digitale Barrierefreiheit nur dezentral in jedem einzelnen Bereich oder Team zu platzieren, genauso wie die fachliche Zuständigkeit. Dies führt jedoch oft dazu, dass Barrierefreiheit nur als weitere Rucksackaufgabe gesehen wird. Gleichzeitig verhindert dies, dass Synergieeffekte und vertiefte Expertenkenntnisse aufgebaut und organisationsintern übertragen werden können. Die Schaffung einer zentralen zuständigen Stelle zum Thema digitale Barrierefreiheit, in der alle Fäden und Informationen zum Thema in einer Behörde zusammenlaufen, ist daher ein wichtiger Schritt für die nachhaltige und effiziente Umsetzung in einer Organisation. Zusätzlich muss die Verantwortung zur Umsetzung aber bei den jeweiligen Produktverantwortlichen liegen. Beides geht Hand in Hand.
VdZ: Der aktuelle Koalitionsvertrag enthält verschiedene Ziele zur Stärkung von Barrierefreiheit in der Verwaltung. Wie schätzen Sie die geplanten Maßnahmen ein?
Schwebler: In Bezug auf die Digitale Teilhabe für alle Menschen an der Gesellschaft sticht das neue Leitbild für Regierung und Verwaltung hervor. Hier wird im Koalitionsvertrag das Digitalisieren und das Anbieten von barrierefreien Verwaltungsdienstleistungen prominent benannt.
Ein weiterer wichtiger Schritt und eine große Chance – auch für die digitale Barrierefreiheit in der Verwaltung – ist die Schaffung des neuen Digitalministeriums, das für die Digitalisierung und Modernisierung von Verwaltung und Staat zuständig ist. Zukünftig soll es dafür sorgen, dass die geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen zur digitalen Barrierefreiheit in der Verwaltung effizient umgesetzt werden.
VdZ: Digitale Barrierefreiheit ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht. Welche positiven Effekte hat sie für Bürger:innen, Mitarbeitende und die Verwaltung insgesamt?
Schwebler: Rein formal ist Barrierefreiheit gemäß ISO 25010 ein Teil der Software-Qualität. Von besserer Software-Qualität profitieren wir alle, unabhängig von unseren Fähigkeiten und Vorlieben.
Die meisten Anforderungen der digitalen Barrierefreiheit helfen unterschiedlichen Nutzergruppen oder auch Nutzenden in unterschiedlichen Anwendungssituationen. So kann ich ein barrierefreies Online-Formular sowohl an meinem Desktop-PC und großem Bildschirm als auch unterwegs auf dem Smartphone komfortabel lesen, bedienen und ausfüllen. Wir alle profitieren von Eingabehilfen, klaren hilfreichen Fehlermeldungen oder auch der Möglichkeit Angaben vor dem Übersenden zu prüfen und zu korrigieren.
Ob als Bürgerin oder Mitarbeiterin in der Verwaltung, wenn ich digitale Aufgaben erledige, sollte dies effektiv und effizient möglich sein.
Barrierefreie Anwendungen können Mitarbeitende und die Verwaltung somit bei ihren Arbeitsaufgaben besser unterstützen, da sie in den meisten Fällen nutzerfreundlicher und intuitiver sind.
VdZ: Welche Rolle spielt Barrierefreiheit im Kontext von Fachkräftemangel und einer sich wandelnden Arbeitswelt?
Schwebler: Wichtig ist zu wissen, dass 97 % der Beeinträchtigungen/Behinderungen erst im Laufe des Lebens erworben werden. Barrierefreie digitale Arbeitsplätze sind daher wichtig für den Erhalt der Arbeitsfähigkeit von heutigen Fachkräften und bieten gleichzeitig die Möglichkeit, weitere Potenziale für die Ausbildung und Integration zukünftiger Fachkräfte mit Beeinträchtigungen zu erschließen.
Ziel muss es sein, dass ein digitaler Arbeitsplatz in einer Organisation komplett barrierefrei ist, damit Menschen unabhängig von ggf. vorhandenen Beeinträchtigungen kommunizieren, teilhaben und arbeiten können. Dafür ist es wichtig zu prüfen, welche Anwendungen, Rollen und Arbeitsaufgaben für bestimmte Job-Profile notwendig sind und für diese dann die Barrierefreiheit sicherzustellen.