Symbolbild: Ein Finger berührt spiegelbildlich einen digitalen Finger
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Wir müssen den Föderalismus digital denken!

Zuko-digital 2021: Rudolf Schleyer plädiert für die Fokussierung auf Standards und Schnittstellen

Das Jahr, in dem das OZG umgesetzt sein soll, ist gerade angebrochen. Wie geht es weiter mit der Verwaltungsdigitalisierung? Ernst Bürger vom BMI sprach im Dezember auf dem ZuKo-digital 2021 mit Experten aus Bund, Ländern und Kommunen. Darunter der AKDB-Vorstandsvorsitzende Rudolf Schleyer. Dieser unterstrich die Bedeutung von Standardisierung und Schnittstellen bei der Entwicklung von Software-Lösungen.

Drei Milliarden Euro aus dem Konjunkturpaket sind geflossen, um die Verwaltungsdigitalisierung voranzutreiben. Doch sind sie in den Kommunen angekommen? Das Einer-für-Alle-Prinzip ist ausgerufen worden. Doch kommen die OZG-Dienste wirklich in die Fläche? Und welche Stolpersteine liegen auf dem Weg dorthin? Viele Fragen, die Ernst Bürger (BMI) am 14. Dezember einer Expertenrunde auf dem Zukunftskongress-digital 2021 im Online-Diskussions-Panel stellte. Der Titel: „Umsetzung des OZG in Bund, Ländern und Kommunen? Bilanz und Ausblick bis 2025“. An der Paneldiskussion beteiligten sich Dr. Ariane Berger (Deutscher Landkreistag), Prof. Dr. Andreas Meyer-Falcke (CIO in NRW), Franziska Schirmer (Auswärtiges Amt), Rebecca Riebeling (IBM) und Rudolf Schleyer (Vorstandsvorsitzender AKDB).

Die Lösung: Ende-zu-Ende-Digitalisierung

Alle waren sich einig: Es ist erfreulich, dass in diesem Koalitionsvertrag die Verwaltungsdigitalisierung und damit verbunden die Nutzerorientierung ganz oben auf der Agenda stehen. Eine weitere Vorgabe sind automatisierte Verwaltungsprozesse. Konkret: Künftig sollen Bürgerinnen und Bürger proaktiv benachrichtigt werden, wenn eine Passerneuerung ansteht. Oder sie sollen Kindergeld bekommen, sobald sie eine Geburt anmelden. Das setzt voraus, so Ernst Bürger vom BMI, dass eine regelrechte „Revolution im Backend“ stattfindet. Prozesse müssen medienbruchfrei stattfinden, Online-Dienste tief in die Fachverfahren greifen und diese wiederum mit unterschiedlichen Registern vernetzt sein. Ende-zu-Ende-Digitalisierung, so Prof. Dr. Meyer-Falcke, laute das Gebot der Stunde, dem sich auch Rudolf Schleyer anschloss.

Mehr Standards schaffen, mehr Schnittstellen

„Das Problem ist“, so Schleyer, „dass beim Onlinezugangsgesetz erst einmal der Zugang der Bürger zur Verwaltung beleuchtet wurde. Die Frage: Wie geht der Prozess weiter? wurde nur sehr am Rande betrachtet.“ Die Konsequenz, so Schleyer, sei, dass jetzt vielfach Schnittstellen in die Fachverfahren fehlten. Bei der heterogenen Fachverfahren-Landschaft führe das zu riesigen Hürden bei der medienbruchfreien Weiterverarbeitung von Online-Anträgen im Backend. Ende-zu-Ende-Prozesse seien aber notwendig angesichts des grassierenden Fachkräftemangels in der öffentlichen Verwaltung. „Wir müssen die Verwaltungsmitarbeiter von den Routinetätigkeiten entlasten“, so Schleyer weiter. Die Antwort sei Standardisierung, das Vorantreiben von Schnittstellen und die Bildung von gemeinsamen Plattformen, auf denen Lösungen gemeinsam entwickelt werden. „Das Problem ist nicht der Föderalismus, es ist, dass wir den Föderalismus nicht digital denken“, so Schleyer.

Damit 2025 niemand mehr aufs Amt muss

Natürlich gibt es viele Erfolgsmeldungen, wie Ernst Bürger erinnerte: Der Bund hat bisher 95 OZG-Leistungen und – auf Basis der AKDB-Technologie – das Nutzerkonto Bund bereitgestellt, die zentrale Basiskomponente, mit der sich Bürgerinnen und Bürger digital identifizieren und authentifizieren können. Auch nachnutzbare Online-Dienste sind bereits verfügbar und für alle nachnutzbar. Darunter der Antrag auf Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit, den die AKDB für das Land Brandenburg entwickelt hat und der im FIT-Store als erste kommunale Leistung allen Bundesländern zur Nachnutzung bereitsteht. Wichtig, so Schleyer, sei bei der Entwicklung von nachnutzbaren EfA-Diensten, dass sie nach Open-Source-Kriterien entwickelt und in jede kommunale Website integrierbar sind. „Erst mit der richtigen Software-Architektur“, so Schleyer abschließend, „ist es möglich, OZG-Dienste wirklich in die Fläche zu bringen.“ Wenn man diese Prinzipien beherzige, so könne bis 2025 das Ziel erreicht werden: Niemand muss mehr aufs Amt, wenn er oder sie nicht will.

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