Dr. Benjamin Limbach
© Justiz NRW

Nachwuchs für die digitale Justiz

Dr. Limbach über E-Akte, KI und moderne Ausbildung

Die Digitalisierung prägt zunehmend die Ausbildung und Arbeit in der Justiz – von der elektronischen Akte bis hin zu digitalen Lernplattformen für Referendarinnen und Referendare. Im Interview erläutert Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach, wie Nordrhein-Westfalen den Nachwuchs gezielt auf die digitalen Anforderungen der Zukunft vorbereitet und welche Rolle dabei moderne Technologien und Künstliche Intelligenz spielen.

Verwaltung der Zukunft: Welche Rolle spielt die Digitalisierung in Ihrer Nachwuchsstrategie?

Dr. Benjamin Limbach: Der juristische Vorbereitungsdienst in NRW ist digitalisiert. Absolventinnen und Absolventen können sich in NRW für das Referendariat online bewerben. Während des Vorbereitungsdienstes haben Referendarinnen und Referendare dann kostenlosen Zugriff auf juristische Online-Datenbanken wie juris und beck-online und können auf diese Weise auf Gesetze, Kommentarliteratur, Gerichtsentscheidungen und weitere juristische Fachliteratur online zugreifen. Auch ausbildungsbegleitende Lernmaterialien werden ihnen über eine justizeigene Online-Lernplattform digital zur Verfügung gestellt.

Während der Ausbildung in der gerichtlichen Praxis werden Referendarinnen und Referendaren die zu bearbeitenden elektronischen Fallakten über eine justizeigene Cloudlösung zur Verfügung gestellt, sodass die Akten ebenfalls digital bearbeitet werden können.

Inzwischen läuft auch die zweite juristische Staatsprüfung weitgehend digital ab. Referendarinnen und Referendare können aktuell wählen, ob sie die sehr schreibintensiven Examensklausuren per Hand oder digital anfertigen wollen. Der Großteil macht von der Möglichkeit einer digitalen Anfertigung der Klausuren Gebrauch.

VdZ: Was sagen junge Bewerber*innen konkret zur digitalen Arbeitsumgebung? Ist sie tatsächlich ein entscheidender Faktor?

Dr. Limbach: Die Erwartungshaltung unter den jungen Bewerberinnen und Bewerbern, gerade bei den Referendarinnen und Referendaren ist klar: Sie erwarten ein zeitgemäßes, also auch digitalisiertes Arbeitsumfeld. Dem werden wir mit unserem voll digitalisierten Vorbereitungsdienst auch gerecht. In den Gerichten und Staatsanwaltschaften haben wir zum Jahreswechsel die Arbeit auf die elektronische Akte vollständig umgestellt. Wir arbeiten also digital und verbessern unsere IT kontinuierlich. 

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Referendarinnen und Referendare erwarten ein zeitgemäßes, also auch digitalisiertes Arbeitsumfeld.

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VdZ: Wie bereitet die NRW-Justiz angehende Jurist*innen auf digitale Anforderungen vor – etwa im Umgang mit der E-Akte, digitalen Verfahrensprozessen oder neuen Tools?

Dr. Limbach: Das Juristenausbildungsgesetz NRW sieht seit 2021 digitale Kompetenzen als Schlüsselqualifikation vor. Dies umfasst die Kenntnisse über die Grundstruktur digitaler Prozesse. Dazu zählt auch die Beherrschung in der Ausbildung erforderlicher digitaler Programme und juristischer Datenbanken, beispielweise die Nutzung einer digitalen Lernplattform.
Die Nutzung der E-Akte, die Anwendung digitaler Verfahrensprozesse oder neuer Tools ist kein spezieller eigenständiger Teil der Ausbildung. Da die Nutzung digitaler Prozesse, aber regelmäßig integrierter Bestandteil des Arbeitsalltags der Ausbilderin oder des Ausbilders ist, lernen Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare den Umgang mit der E-Akte und anderen digitalen Verfahrensprozessen bereits während ihres Vorbereitungsdienstes kennen und nutzen. Mit einem Berufsstart in der Justiz werden dann spezielle Fortbildungsmöglichkeiten angeboten, die auf einen sicheren und schnellen Umgang mit der E-Akte und anderen digitalen Verfahrensprozessen abzielen.

VdZ: Wie verhindern Sie, dass die Nachwuchskräfte nach wenigen Jahren zur Großkanzlei wechseln?

Dr. Limbach: Es ist nicht selten der Fall, dass Juristinnen und Juristen sich nach Jahren in der Großkanzlei bei uns bewerben. Die Tätigkeit als Richterin oder Richter, Staatsanwalt oder Staatsanwältin ist für viele junge Menschen nach wie vor sehr attraktiv. Die Arbeit ist sinnstiftend, für die Allgemeinheit wertvoll und angesehen. Bei uns arbeiten die jungen Kolleginnen und Kollegen an spannenden und relevanten Fällen und treffen selbst wichtige Entscheidungen, unabhängig und nur an Recht und Gesetz gebunden. 
In der Justiz gibt es übrigens auch keinen „gender pay gap“, Frauen und Männer verdienen das gleiche. In Nordrhein-Westfalen haben wir in den letzten Jahren viel für einen besseren Zugang von Frauen in Führungspositionen getan. 
Und was viele nicht auf dem Schirm haben: In der Justiz gibt es viele Abordnungsmöglichkeiten an Bundes- oder Landesministerien, andere Justizbehörden oder europäische Institutionen. Wer also auch mal etwas anderes als den Gerichtssaal sehen will, der wird bei uns Möglichkeiten finden. 

"Die Tätigkeit als Richterin oder Richter, Staatsanwalt oder Staatsanwältin ist für viele junge Menschen nach wie vor sehr attraktiv. Die Arbeit ist sinnstiftend, für die Allgemeinheit wertvoll und angesehen".
© Justiz NRW

VdZ: Die E-Akte ist eingeführt. Was ist der nächste große Digitalisierungsschritt für die Justiz in NRW?

Dr. Limbach: Künstliche Intelligenz wird die Justiz in den nächsten Jahren prägen und verändern. Wir beteiligen uns an verschiedenen Projekten, um nur einige Beispiele zu nennen: Mit Bayern, der Universität Köln und der Technischen Universität München entwickeln wir ein eigenes Sprachmodell für die Justiz. In Kooperationen mit weiteren Partnern beschäftigen wir uns auch mit KI-Assistenzsystemen für Massenverfahren. 
Die Arbeit an der Digitalisierung setzen wir auch nach der flächendeckenden Einführung der elektronischen Akte fort. Ein wichtiges gemeinsames Projekt von Bund und Ländern ist die Justizcloud und das Justizportal einschließlich der Kommunikationsplattform. Diese Projekte werden nicht nur Verbesserungen für die Arbeit der Justiz mit sich bringen, sondern auch den Zugang zum Recht für Bürgerinnen und Bürger verbessern. 

VdZ: Welche Rolle kann Künstliche Intelligenz in der Justiz konkret spielen und wo ziehen Sie klare Grenzen?

Dr. Limbach: Die Fähigkeiten großer Sprachmodelle zur Verarbeitung und Erzeugung von Text sind bereits heute beeindruckend. Sie sind aus dem Alltag vieler Bürgerinnen und Bürger nicht mehr wegzudenken. In der Justiz, wo die Arbeit mit großen Mengen an Text den Arbeitsalltag bestimmt, können sie daher auf verschiedenen Ebenen ein wertvolles Werkzeug zur Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sein. 
Ich bin aber der Überzeugung, dass der eigentliche Kern des juristischen Arbeitens in der Justiz unverändert „menschlich“ bleiben wird: Das Entscheiden über persönliche Schicksale von Menschen und insbesondere das Abwägen besonderer Umstände des Einzelfalls ist die ureigene Aufgabe der Menschen in der Justiz. 

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VdZ: Gibt es Bereiche, in denen digitale Systeme bislang nicht den erhofften Nutzen bringen oder sogar Friktionen erzeugen? Wie gehen Sie damit um?

Dr. Limbach: Digitalisierung ist ein komplexes Unterfangen. Dies gilt insbesondere für NRW, das als größtes Bundesland über derzeit 226 Gerichte und Staatsanwaltschaften mit mehr als 20.000 Anwenderinnen und Anwendern verfügt. Großprojekte wie die Überführung des IT-Betriebs zu unserem Zentralen IT-Dienstleister der Justiz, die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte, die schon jeweils für sich genommen eine erhebliche Herausforderung darstellen und allesamt im Laufe der vergangenen ca. zehn Jahre erfolgreich bewältigt worden sind, bringen angesichts ihrer Komplexität unweigerlich Friktionen und auch immer wieder technische Probleme mit sich. 
Wir sind mit diesen Problemen stets offen umgegangen und haben pragmatische Lösungen gesucht, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf diesem nicht immer einfachen Weg mitzunehmen. Angesichts der Größenordnung ist es aber unmöglich, Friktionen vollständig zu vermeiden. Wichtig ist, dass in der Praxis auftretende Probleme auf- und ernstgenommen und gelöst werden. Es ist auch nicht so, dass mit dem Übergang der erwähnten Projekte in den Regelbetrieb nur noch an neuen Projekten gearbeitet würde. Die Verbesserung der bestehenden IT-Landschaft ist eine Daueraufgabe, an der wir kontinuierlich weiter arbeiten. 
Dass diese Vorgehensweise richtig ist, lässt sich aus meiner Sicht daran ablesen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – auch diejenigen, die an eine Arbeitswelt in Papier gewöhnt waren – zunehmend von den Vorteilen des digitalen Arbeitens überzeugt sind. 

VdZ: Wenn wir 2030 zurückblicken: Woran werden wir erkennen, dass Ihre Offensive erfolgreich war?

Dr. Limbach: 2030 wird sich auszahlen, dass die Justiz in ihre Bediensteten und vor allem in die Nachwuchsgewinnung investiert hat. Im besten Fall ist Nachwuchsgewinnung dann eine Erfolgsgeschichte. 
Die Justiz genießt unter der Bevölkerung immer noch großes Vertrauen. Mir ist wichtig, dass wir dieses Vertrauen bewahren und die Menschen auch im Jahr 2030 sagen, dass sie vor Gericht fair behandelt, die Entscheidungen unabhängig getroffen und sie vom Rechtsstaat geschützt werden. 
Digitales Arbeiten ist in der Justiz im Jahr 2030 selbstverständlich. Medienbrüche gehören der Vergangenheit an, auch wenn viele Behörden aus dem ganzen Bundesgebiet am Verfahren beteiligt sind. Und nicht zuletzt ist Künstliche Intelligenz eine wichtige Helferin im Alltag der Justiz geworden, 

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Mir ist wichtig, dass die Menschen auch im Jahr 2030 sagen, dass sie vor Gericht fair behandelt, die Entscheidungen unabhängig getroffen und sie vom Rechtsstaat geschützt werden. 

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VdZ: Welchen Rat geben Sie den Nachwuchskräften, die sich bewusst für eine Karriere in der Justiz entscheiden?

Dr. Limbach: Neben juristischen Kompetenzen sind vor allem auch persönliche Fähigkeiten gefragt: Entscheidungsfreude, Kommunikationsfähigkeit, Empathie, Freude an juristischem Arbeiten aber auch Belastbarkeit. 
Sie müssen auch in schwierigen Situationen sachlich und neutral bleiben sowie klar und respektvoll kommunizieren. Es gehört auch Mut dazu. Im Berufsalltag von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten gibt es mitunter sehr schwierige und ernste Fälle. Damit gilt es umzugehen, aber auch persönlich daran zu wachsen. Daraus entwickelt sich im Laufe der ersten Berufsjahre die charakterliche Festigung, die man für eine Karriere in der Justiz benötigt. 
Wichtig ist auch die Bereitschaft, mal in ein vermeintlich nicht so gemochtes Rechtsgebiet zu wechseln oder eine Referendararbeitsgemeinschaft zu übernehmen, sich eine vorübergehende Abordnung an eine andere Behörde zuzutrauen, oder sich anderweitig aktiv innerhalb der Justiz einzubringen und über den Tellerrand des eigenen Lieblingsrechtsgebiets zu blicken.