💡 CourtnAI ist eine KI-gestützte Virtual-Reality-Plattform für die Aus- und Fortbildung in der Justiz. Die Plattform simuliert realitätsnahe Gerichtsverhandlungen; virtuelle Beteiligte wie Zeuginnen, Anwälte oder Richter reagieren dynamisch auf Fragen und schaffen so ein authentisches Trainingsumfeld.
Der Mehrwert liegt in der praxisnahen, jederzeit wiederholbaren Ausbildung: Kommunikations-, Entscheidungs- und Stresssituationen können realistisch geübt und durch KI-gestütztes Feedback gezielt verbessert werden.
Verwaltung der Zukunft: Wie groß ist die Lücke zwischen juristischer Ausbildung und der Realität im Gerichtssaal? Gab es konkrete Situationen in Ihrer Arbeit, in denen Sie dachten: Darauf war ich im Referendariat nicht vorbereitet?
Moritz Smits: Das Jurastudium ist traditionell sehr theorielastig. Vermittelt werden vor allem gesetzliche Grundlagen, Rechtsprechung und Lehrmeinungen, während die praktische Anwendung oft zu kurz kommt. Genau diese Lücke zwischen Theorie und Praxis soll im Referendariat geschlossen werden.
Dabei geht es um Fragen wie: Wie leite ich eine Verhandlung? Wie gehe ich mit schwierigen Verfahrensbeteiligten um – etwa mit sehr emotionalen, betrunkenen oder besonders redseligen Personen? Solche Situationen lassen sich theoretisch nur schwer vermitteln.
Ein klassisches Beispiel ist die Zivilstation im Referendariat. Dort übernehmen Referendar*innen erstmals selbst die Leitung einer Verhandlung, inklusive des Umgangs mit dem Diktiergerät. Das klingt simpel, ist unter Stress und vor Anwälti*nnen aber durchaus anspruchsvoll.
Genau hier setzt CourtnAI an. Wir haben beispielsweise ein virtuelles Diktiergerät integriert, das sehr realitätsnah funktioniert. So können Referendar*innen solche Situationen praxisnah trainieren und mehr Sicherheit für ihre ersten Verhandlungen gewinnen.
VdZ: Wie genau läuft eine virtuelle Verhandlung mit CourtnAI ab, was erlebt man konkret als Nutzer?
Smits: CourtnAI bietet verschiedene Anwendungsfälle, sogenannte Use Cases. Aktuell sind das insbesondere die Zeugenvernehmung, die Gerichtsverhandlung, die gerichtliche Mediation sowie die mündliche Prüfung im zweiten Staatsexamen. Ich konzentriere mich hier auf die Basisfälle: Zeugenvernehmung und Gerichtsverhandlungen.
Beim Start eines Falls – unterteilt in Zivil- und Strafverfahren – übernimmt man standardmäßig die Rolle des Richters oder der Richterin.
Die Gerichtssäle sind vollständig in Virtual Reality nachgebildet, also keine 2D-Kulisse, sondern eine immersive 3D-Umgebung. Bewegt man den Kopf, verändert sich entsprechend die Perspektive. Beispielsweise wenn sich der Blick auf Fenster und Umgebung dynamisch verschiebt. Man sitzt dabei am Richtertisch und kann je nach Szenario eine Verhandlung oder Zeugenvernehmung durchführen.
In Strafverfahren beginnt man beispielsweise damit, sich die Anklage von einem KI-Staatsanwalt verlesen zu lassen. Die übrigen Rollen werden von KI-Avataren übernommen, die vollständig interaktiv sind. Zudem besteht die Möglichkeit, die Rolle zu wechseln und zum Beispiel die Perspektive der Staatsanwaltschaft oder eines Zeugen einzunehmen und sich anschließend von einem KI-Richter befragen zu lassen.
Dieser Perspektivwechsel ist besonders eindrücklich, da man im Referendariat und später im Justizdienst oft nicht vollständig einschätzen kann, wie stressig eine Zeugenvernehmung aus Sicht der betroffenen Person sein kann.
VdZ: Was war technisch die größte Herausforderung, um diese realistischen Interaktionen zu ermöglichen?
Tobias Kemper: Die erste Herausforderung war, einen wirklich realistischen Gesprächsfluss zwischen KI und Nutzer hinzubekommen. In den ersten Versionen gab es immer ein paar Sekunden Wartezeit, bis die KI geantwortet hat. Das hat den Gesprächsfluss gestört und man hatte nicht das Gefühl, wirklich im Dialog zu sein. Mit der aktuellen Version nutzen wir deshalb eine Real-Time-KI, die sofort antworten kann.
Die zweite große Herausforderung war die Darstellung der Avatare auf den VR-Brillen. Neben Körper- und Handbewegungen geht es vor allem um die Mimik. Während jemand spricht, passiert sehr viel im Gesicht – etwa bei Augen-, Mund- oder Kopfbewegungen. Genau das realistisch umzusetzen, ist technisch besonders anspruchsvoll. Wir sind da inzwischen schon einen Schritt weiter und haben diese Bewegungen teilweise integriert, was die Interaktion deutlich glaubhafter macht.
VdZ: Was macht CourtnAI im Vergleich zu anderen digitalen Lerntools einzigartig?
Kemper: Die meisten digitalen Lerntools sind heute eher bildschirmbasiert. Also E-Trainings oder E-Learnings, oft videobasiert mit anschließenden Quizzen oder Wissensabfragen.
Bei uns ist es dagegen eine interaktive Simulation einer realen Situation. Das heißt, wir steigen immersiv in die Gerichtssituation ein, sitzen auf der Richterbank und sprechen mit virtuellen Zeugen oder anderen Prozessbeteiligten. Das hat einen ganz anderen Lerneffekt, als nur ein Video anzuschauen oder etwas zu lesen, weil man selbst aktiv in der Situation handelt und dadurch lernt, wie man sich dort verhält.
Nach Abschluss der Verhandlung erhält man zudem ein KI-basiertes Feedback. Dieses ist dynamisch auf das Gesagte und vorher definierte Kriterien abgestimmt. Das System gibt Hinweise darauf, was gut lief und was verbessert werden kann. So entsteht ein sehr personalisiertes Trainingsfeedback.
Smits: Dazu gehört auch, ein Gefühl dafür zu entwickeln, wie man eine Verhandlung sinnvoll leitet und führt, sowie den Umgang mit Fragetechniken und die kunstgerechte Zeugenvernehmung ohne Suggestivfragen. Das ist komplexer, als es von außen wirkt, und kein fester Bestandteil des Jurastudiums. An den meisten Universitäten gibt es keine systematische Ausbildung in Fragetechniken; wenn überhaupt, dann nur in ergänzenden Workshops.
Praktisch geübt wird das teilweise in sogenannten Moot Courts – simulierten Gerichtsverhandlungen mit Rollenverteilung. Diese sind jedoch deutlich weniger niedrigschwellig als CourtnAI: Man muss sich anmelden, ist vor Publikum und erreicht nur einen kleinen Teil der Studierenden. CourtnAI bietet hier einen niedrigschwelligen Zugang, um solche Situationen ohne Angst vor Bloßstellung selbst zu trainieren.
Ein weiterer Unterschied ist die Möglichkeit des gemeinsamen Trainings. Mehrere Personen können sich gleichzeitig in ein Szenario begeben und unterschiedliche Rollen übernehmen, während weitere Beteiligte von KI-Avataren übernommen werden. So ist auch kollaboratives Training möglich.
Besonders wichtig ist außerdem die sensible Befragung von Kindern, insbesondere als Opferzeugen. Ein solches Training am echten Kind verbietet sich aus ethischen Gründen ohnehin, weshalb es in der Realität nicht geübt werden kann. Ziel ist es daher, diese Situationen virtuell abbildbar zu machen und so zu mehr Sensibilität und besserem Opferschutz beizutragen.
VdZ: Wie funktioniert das Zusammenspiel mehrerer KIs im Hintergrund und kann diese Technologie auch außerhalb der Justiz eingesetzt werden?
Kemper: Wir haben im Hintergrund zusätzlich eine eigene KI entwickelt, eine sogenannte Raum-KI. Diese hört sozusagen mit, verarbeitet alles Gesagte und entscheidet dann, welche Rolle als nächstes spricht bzw. antwortet. Das ist grob die Funktionsweise hinter dem System.
Dieses Prinzip nutzen wir auch in anderen Szenarien. Grundsätzlich lässt sich die Technologie überall dort einsetzen, wo Kommunikations- und Gesprächstrainings stattfinden – etwa für Führungskräfte, Entwicklungsgespräche mit Mitarbeitenden oder auch für Sales- und Verkaufsgespräche.
VdZ: Kann eine Simulation wirklich den Druck und die Dynamik eines echten Gerichtssaals abbilden und wo liegen aktuell noch Grenzen?
Smits: Natürlich ist der Druck in einer echten Gerichtsverhandlung immer höher als in einer Simulation – allein schon, weil man weiß, dass es sich um eine Übung handelt. Auch die Dynamik ist aus meiner Sicht in der Realität komplexer, da unsere KI derzeit so programmiert ist, dass sie sich gegenseitig ausreden lässt und keine gleichzeitigen Gespräche stattfinden. In echten Verfahren kommt es jedoch häufig zu Unterbrechungen oder parallelen Wortmeldungen.
Ich sehe das jedoch nicht als Nachteil. Der Vorteil von CourtnAI liegt darin, dass man zentrale Soft Skills für eine erfolgreiche Verhandlungsführung in einem geschützten Raum trainieren kann. Ohne Angst, sich vor anderen Verfahrensbeteiligten zu blamieren. Wenn man diese Fähigkeiten in der Simulation aufgebaut hat, lassen sie sich später in echten Stresssituationen besser anwenden.
Dazu gehört auch der integrierte KI-Assistent: Wenn man in der Verhandlung nicht weiter weiß, kann man ihn um Hilfe bitten. Er analysiert das bisherige Gesprächsprotokoll und gibt Hinweise, wie man sinnvoll fortfahren kann.
Kemper: Was aktuell noch schwierig ist, sind größere emotionale Ausbrüche darzustellen. Zum Beispiel können die Avatare nicht plötzlich in Tränen ausbrechen.
Es ist nichts, was man einfach „einbauen“ kann, weil wir vorher nicht wissen, was die KI konkret sagen wird. Man könnte zwar bestimmte Emotions- oder Ausbruchsanimationen vorprogrammieren, aber da die Inhalte dynamisch generiert werden, ist schwer vorhersehbar, wann solche Zustände überhaupt auftreten sollten.
Das macht es auf der einen Seite für Nutzer spannend, weil der Verlauf nicht vollständig vorhersehbar ist, auf der anderen Seite aber technisch anspruchsvoll, da wir im Hintergrund entscheiden müssen, wann eine solche Animation sinnvoll ausgelöst wird.
Grundsätzlich sind wir hier aber dran und arbeiten daran, die emotionale Bandbreite weiter zu erweitern – das ist auch ein aktives Forschungsthema.
VdZ: Können Sie ein konkretes Trainingsszenario beschreiben, das besonders eindrücklich ist?
Smits: Die Kindesbefragung finde ich besonders eindrücklich. Der Fall ist ein sogenannter Cyber-Grooming-Fall. Das ist ein sehr sensibles Thema. Gerade deshalb finde ich es wichtig, dass man in der Rolle des Richters oder der Richterin lernt, mit möglicherweise verstörten oder traumatisierten kindlichen Zeugen umzugehen.
Sehr eindrücklich – wenn auch deutlich weniger ernst – ist der Strafrechtsfall „Alkohol am Steuer“. In diesem Fall ist die Angeklagte darauf gepromptet, betrunken zu sein. Das heißt, der jeweiligen KI, die den Avatar steuert, wird ein bestimmtes Setting vorgegeben, ohne dass vorher klar ist, wie genau die Person reagieren wird.
Die KI schafft es dabei, die Angeklagte auf eine sehr amüsante Art zum Lallen, Stammeln und Verhaspeln zu bringen. Das ist für mich ein filmreifer Auftritt und allein wegen der Erinnerung daran ein Highlight.
Kemper: Auch im Entwicklungs- und Testkontext bleibt vor allem eines hängen: wenn die KI überrascht. Wenn wir neue Versionen testen, probieren wir verschiedene Szenarien durch. Besonders eindrücklich ist es, wenn die KI unerwartet reagiert.
Zum Beispiel wurde ich in einer Testverhandlung vom Staatsanwalt neben mir darauf hingewiesen, dass ich vergessen hatte, die Verwandtschaftsverhältnisse abzufragen. In dem Moment habe ich nicht daran gedacht, weil es ein Test war – aber die KI erkennt solche Lücken und weist darauf hin.
VdZ: Was hat sich seit dem Gewinn des Digital Justice Award entwickelt und wo sehen Sie CourtnAI in den nächsten Jahren?
Kemper: Hinzugekommen sind vor allem die Real-Time-Gespräche, die inzwischen funktional umgesetzt sind. Auch die Mimik der Avatare wurde weiter verbessert. Zudem war die Prüfungssimulation im November noch nicht vollständig ausgereift, auch dort sind wir inzwischen deutlich weiter.
Wenn neue KI-Modelle auf den Markt kommen, können wir diese integrieren und dadurch beispielsweise die Sprachqualität oder die Qualität der Antworten verbessern. So sind inzwischen auch realistischere Sprachmuster möglich, etwa dass eine Zeugin lallt oder emotional reagiert.
Smits: CourtnAI befindet sich aktuell noch in der Pilotierungsphase. Der Einsatz wird derzeit erprobt und evaluiert. Ich gehe aber davon aus, dass das System in einigen Jahren zumindest in Niedersachsen ein fester Bestandteil der Nachwuchsförderung sein wird. Nicht verpflichtend, aber als flächendeckendes Angebot: Referendar*innen oder auch Proberichter*innen könnten sich VR-Brillen ausleihen und sich eigenständig auf ihre ersten Sitzungen vorbereiten.
Aus meiner Sicht verschafft das der niedersächsischen Justiz auch einen Vorteil im Wettbewerb um qualifizierten juristischen Nachwuchs. Die Pensionswelle ist auch in der Justiz ein großes Thema, und die Bundesländer bemühen sich schon länger mit unterschiedlichen Ansätzen um die besten Absolvent*innen.
Perspektivisch sehen wir außerdem Einsatzmöglichkeiten über die juristische Ausbildung hinaus, beispielsweise etwa in der Aus- und Weiterbildung von Rechtspfleger*innen, beispielsweise für Situationen an der Rechtsantragsstelle oder bei Zwangsversteigerungen. Denkbar wären auch Anwendungen im Justizwachtmeisterdienst oder in der Polizeiausbildung.
Kemper: Intern sprechen wir dabei von „Mandantenfähigkeit“ – also der Möglichkeit, das System auch für andere Bereiche oder Bundesländer nutzbar zu machen. Dazu laufen derzeit allerdings noch interne Prozesse.