Besondere Schutzbedürfnisse im Verfahren
Bundesjustizministerin Hubig bringt die Herausforderung in einer Pressemitteilung des Ministeriums der Justiz und für Digitalisierung Brandenburg vom 24. Februar 2026 auf den Punkt: „Kinder brauchen vor Gericht unseren besonderen Schutz – vor allem wenn sie selbst Gewalt erlebt haben.“
Gerichtsverfahren seien für junge Betroffene oft belastend, insbesondere die direkte Konfrontation mit dem Täter. Diese könne „alte Ängste und Verletzungen neu auslösen“.
Umso wichtiger sei es, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Kinder sich sicher fühlen und möglichst wenig zusätzlichen Stress erleben. Denn – so betont Hubig – wenn sich Kinder sicher fühlen, können sie „auch besser und zuverlässiger aussagen“.
Kindgerechte Vernehmungsräume als wichtiger Baustein
Ein zentraler Ansatzpunkt hierfür sind kindgerechte Vernehmungszimmer. Sie ermöglichen es, Vernehmungen in einer geschützten, ruhigen und altersgerechten Umgebung durchzuführen. „Kindgerechte Vernehmungszimmer sind ein wichtiger Schritt, um Gerichtsverfahren und die Vernehmung kinderfreundlicher zu gestalten“, so die Ministerin.
Solche Räume kommen idealerweise bereits im Ermittlungsverfahren zum Einsatz. Dort kann eine frühzeitige richterliche Vernehmung stattfinden, bei der auch die Rechte der Beschuldigten gewahrt werden. Gelingt diese Vernehmung qualitativ hochwertig, kann sie eine erneute Aussage im späteren Gerichtsverfahren überflüssig machen und damit eine erhebliche Entlastung für die betroffenen Kinder darstellen.
Digitale Vernehmungen: Weniger Belastung durch Technik
Auch digitale Technologien spielen eine zunehmend wichtige Rolle. Videovernehmungen und Bild-Ton-Aufzeichnungen bieten die Möglichkeit, Aussagen einmalig und unter möglichst schonenden Bedingungen festzuhalten.
Das Ziel: Mehrfachvernehmungen vermeiden, Stress reduzieren und gleichzeitig eine verlässliche Beweisgrundlage schaffen. Darüber hinaus können Aussagen per Video in die Hauptverhandlung übertragen werden. Für Kinder bedeutet das, dass sie dem Angeklagten nicht direkt im Gerichtssaal begegnen müssen.
Vernetzte Strukturen: Childhood-Häuser als Modell
Neben einzelnen Maßnahmen gewinnt auch die institutionelle Zusammenarbeit an Bedeutung. In sogenannten Childhood-Häusern arbeiten verschiedene Professionen eng zusammen, darunter Medizin, Psychologie, Jugendhilfe, Polizei und Justiz.
In diesen Einrichtungen können Untersuchungen, Gespräche und Vernehmungen gebündelt stattfinden, oft inklusive Videoaufzeichnung. Ziel ist es, wiederholte Befragungen oder Untersuchungen möglichst zu vermeiden und den Kindern ein stabiles, vertrauensvolles Umfeld zu bieten. Bundesweit existieren bereits mehrere solcher Standorte.
Opferschutz und faire Verfahren im Gleichgewicht
Bei aller Fokussierung auf den Opferschutz bleibt die Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien zentral. Die Strafprozessordnung enthält daher klare Vorgaben, um ein faires Verfahren sicherzustellen.
So dürfen Videoaufzeichnungen aus dem Ermittlungsverfahren nur unter bestimmten Bedingungen in der Hauptverhandlung verwendet werden – etwa dann, wenn es sich um eine richterliche Vernehmung handelt und alle Verfahrensbeteiligten ihre Rechte wahrnehmen konnten. Auch wird sichergestellt, dass Fragen der Verteidigung in die Vernehmung eingebracht werden können.
Hohe Anforderungen an den Datenschutz
Ein sensibler Umgang mit den erhobenen Daten ist ebenfalls entscheidend. Bild- und Tonaufzeichnungen dürfen ausschließlich für Zwecke der Strafverfolgung genutzt werden und nur, soweit dies zur Wahrheitsfindung erforderlich ist.
Nicht mehr benötigte Daten müssen gelöscht werden. Zudem haben Zeug*innen die Möglichkeit, der Weitergabe von Aufzeichnungen zu widersprechen. In solchen Fällen wird lediglich das Vernehmungsprotokoll zur Verfügung gestellt, während die Aufzeichnung selbst nur unter strengen Bedingungen eingesehen werden kann. Ergänzend sorgen technische und organisatorische Maßnahmen dafür, dass Unbefugte keinen Zugriff erhalten.
Länder in der Verantwortung – weitere Schritte offen
Die konkrete Durchführung von Strafverfahren liegt in der Zuständigkeit der Länder. Dort gibt es bereits zahlreiche Initiativen, vom Ausbau kindgerechter Vernehmungsräume bis hin zur Einrichtung von Childhood-Häusern.
Gleichzeitig weist das BMJV darauf hin, dass digitale Vernehmungen nicht in allen Fällen geeignet sind. So kann etwa bei Videoanhörungen nicht immer ausgeschlossen werden, dass ein Kind in seiner Aussage beeinflusst wird, beispielsweise durch Personen im Hintergrund, die für das Gericht nicht sichtbar sind.
Fazit: Ganzheitlicher Ansatz für eine kindgerechte Justiz
Insgesamt zeigt sich, dass eine kindgerechte Justiz nur durch das Zusammenspiel verschiedener Maßnahmen erreicht werden kann: geeignete Räumlichkeiten, psychosoziale Unterstützung, digitale Technik und klare rechtliche Rahmenbedingungen.
Oder, wie es Bundesjustizministerin Hubig formuliert: Es sei „ein starkes Zeichen, dass wir auf Landes- und Bundesebene an einem Strang ziehen“ – mit dem Ziel, Verfahren kinderfreundlicher zu gestalten und junge Opfer bestmöglich zu unterstützen.