Neue Bedrohungen! Aber auch neue Befugnisse für unsere Sicherheitsbehörden?
Von den Bemühungen staatlicher Stellen, auch im Netz endlich „vor die Lage zu kommen“.
So faszinierend das Netz mit all seinen Möglichkeiten ist, es ist leider auch Aktionsraum und Tatort für Ganoven aller Schattierungen und nicht zuletzt für die erklärten Feinde unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Diese Feinde sind gerade deshalb im Netz aktiv, weil sich hier mit vergleichbar einfachen – und preiswerten – Mitteln User verwirren, täuschen, emotionalisieren und manipulieren lassen. Dort finden sich Hass und Hetze in einem Ausmaß, das jede Demokratie als Kampfansage verstehen muss. Eine Demokratie die für sich das Prädikat „wehrhaft“ in Anspruch nimmt, darf diese Entwicklung nicht achselzuckend zur Kenntnis nehmen.
Was ist zu tun?
Nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass in den letzten Jahrzehnten viele entscheidende Hinweise für die Abwehr terroristischer Gefahren von befreundeten ausländischen Diensten kamen, will der Bund dieser unbefriedigenden Lage nun mit Taten begegnen. Im O-Ton des Koalitionsvertrages heißt es hierzu: „Die Sicherheitsbehörden sollen in einer zunehmend digitalisierten Welt zeitgemäße, digitale Befugnisse erhalten, um den heutigen sicherheitspolitischen Herausforderungen begegnen zu können.“ Etwas spröde formuliert, aber derartige Texte hatten noch nie den Spannungsbogen eines guten Kriminalromans.
Konkreter wird da schon der Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, der hier folgendes in Aussicht stellt: „Mit der automatisierten Datenanalyse können BKA und Bundespolizei große Datenmengen durchforsten, Muster erkennen und versteckte Verbindungen sichtbar machen. Ein wichtiger Hebel im Kampf gegen Terrorismus und schwere Kriminalität.“ Klar, dass sich alsbald die Bundesministerin der Justiz zu Wort meldete und zu Protokoll gab: „Nicht alles, was technisch möglich ist, ist in einem Rechtsstaat zulässig“ – was zweifellos ebenso richtig wie unnötig war, denn Dobrindt hatte ja keineswegs gefordert „alles technisch Mögliche“ auch in der Praxis der Sicherheitsbehörden zu implementieren.
Wie dem auch sei. Fakt ist, die Ressorts Innen und Justiz sind beide gleichermaßen gefordert, so gibt es z. B. bislang in der Strafprozessordnung keine ausdrückliche Erlaubnis für den automatisierten Abgleich biometrischer Daten aus einem Strafverfahren mit im Internet öffentlich zugänglichen Daten. Aber auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge soll neue Möglichkeiten bei der Entscheidung über Asylanträge erhalten. Von zentraler Bedeutung ist dabei die Gewissheit über Nationalität und Identität von Schutzsuchenden. Soll das BAMF zukünftig seine biometrischen Daten mit öffentlich zugänglichen Quellen aus dem Internet abgleichen dürfen?
Natürlich – wie könnte es anders sein – wird an diesen Plänen Kritik laut. Kritik am möglichen Verlust von Freiheitsrechten, vor „biometrischer Massenüberwachung“, so der Chaos Computer Club. Es wird nicht leicht sein, einerseits den Sicherheitsbehörden diejenigen Befugnisse zu geben, die sie brauchen, um den neuartigen Bedrohungsszenarien erfolgreich zu begegnen und andererseits die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit zu wahren. Eine echte Herausforderung nicht nur für die beteiligten Ressorts, auch für gesellschaftlichen Diskussionen, die zweifellos kommen werden.
Aber einfach kann jeder ...
Der Autor, Wolfgang Bosbach, ist Kongresspräsident des Berliner Kongresses für Wehrhafte Demokratie. Von 1994 bis 2017 war er Mitglied des Deutschen Bundestages und dort unter anderem von 2000 bis 2009 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für den Bereich Innen- und Rechtspolitik und von 2009 bis 2015 Vorsitzender des parlamentarischen Innenausschusses.
Der 8. Berliner Kongress Wehrhafte Demokratie - Gesellschaftlicher Dialog für Innere Sicherheit, Verteidigungsfähigkeit und Zusammenhalt findet vom 29. bis 30. Juni 2026 im Hotel de Rome in Berlin statt.