Bosbach/ Wegweiser

007 demnächst auch im Dienste des Bundesadlers!?

Wird das Bundesamt für Verfassungsschutz zu einem „echten Geheimdienst“? 

Schon vor knapp 60 Jahren war „James Bond – Im Geheimdienst Ihrer Majestät“ tätig, natürlich mit der Lizenz zum Töten. Nein, es war nicht Sean Connery, der den Geheimagenten verkörperte, sondern Kollege George Lazenby, der zwischen Miss Moneypenny und dem Oberschurken Blofeld pendelnd alle Hände voll zu tun hatte, den Globus zu retten. Natürlich erfolgreich, sonst könnte ich diese Zeilen ganz sicher nicht schreiben.

Die Gründe sind vielfältig und vielschichtig, so musste seit Beginn des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 den Aktivitäten von Spionen und Saboteuren besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Dies alles, ohne die klare Befugnistrennung von Nachrichtendienst (Informationsgewinnung und -auswertung als Frühwarnsystem) und Polizei (strafrechtliche Ermittlungen, ggf. Festnahmen) aufzugeben.

Diese Entwicklungen sind nicht nur eine Herausforderung für das BfV, sondern auch für die Bundesregierung und den Gesetzgeber. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD heißt es diesbezüglich ebenso zielführend wie leicht nebulös: „Zur Stärkung unserer nationalen Souveränität und der operativen Fähigkeiten unserer Nachrichtendienste (sic!), und um mit der Leistungsfähigkeit relevanter europäischer Partnerdienste wieder Schritt zu halten, streben wir eine grundlegende verfassungskonforme, systematische Novellierung des Rechts der Nachrichtendienste des Bundes an [...].“

Wer die Gesetzgebung der letzten Jahre aufmerksam verfolgt hat, wird schnell zu der Erkenntnis gelangen, dass es vermutlich (mal wieder) um erweiterte Übermittlungsbefugnisse und/oder Löschfristen gehen wird – aber sicher nicht nur! Denn: Aufhorchen in diesem Zusammenhang lässt der Satz von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, er wolle das BfV zu einem „echten Geheimdienst“ machen. Interessant ist hier zunächst der Wortwechsel vom Nachrichten- zum Geheimdienst, das ist weit mehr als nur – je nach Betrachtung – Grammatik oder Rhetorik. Angestrebt ist wohl eine Erweiterung der Befugnisse. 

Zukünftig soll das BfV nicht nur Informationen sammeln und auswerten, sondern auch operativ tätig sein dürfen. Genau dieser Punkt wäre zu konkretisieren. Was soll das BfV zukünftig dürfen, was ihm im jetzigen Rechtsrahmen nicht gestattet ist? Die Diskussion darüber wird garantiert spannend, denn parallel hierzu wird ganz sicher auch darüber zu sprechen sein, was das für die zukünftige Arbeit des Parlamentarischen Kontrollgremiums bedeutet. Je größer die Erweiterung der Befugnisse, desto lebhafter die politischen Debatten. Alles andere würde überraschen. 

Mein Tipp: Es wird noch lange dauern, bis die ersten Spione im Geheimdienst des Bundesadlers lässig an der Theke einer Hotelbar lehnen und einen Wodka Martini bestellen. Natürlich geschüttelt, nicht gerührt!


 

Der Autor, Wolfgang Bosbach, ist Kongresspräsident des Berliner Kongresses für Wehrhafte Demokratie. Von 1994 bis 2017 war er Mitglied des Deutschen Bundestages und dort unter anderem von 2000 bis 2009 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für den Bereich Innen- und Rechtspolitik und von 2009 bis 2015 Vorsitzender des parlamentarischen Innenausschusses.

Der 8. Berliner Kongress Wehrhafte Demokratie - Gesellschaftlicher Dialog für Innere Sicherheit, Verteidigungsfähigkeit und Zusammenhalt findet vom 29. bis 30. Juni 2026 im Hotel de Rome in Berlin statt.