Der Nationale Sicherheitsrat – das (noch) unbekannte Wesen
Wichtig: Nicht zu verwechseln mit dem Bundessicherheitsrat.
Bei organisatorischer Betrachtung handelt es sich beim BSR (nur) um einen Kabinettsausschuss der Bundesregierung, der diese in Fragen der Sicherheitspolitik, der Abrüstung und Rüstungskontrolle sowie bei der Genehmigung von Rüstungsexporten berät. Gegründet wurde dieses Gremium am 21. Oktober 1955 vom Kabinett Adenauer II – also im unmittelbaren Zusammenhang mit der Gründung der Bundeswehr und dem Beitritt zur NATO.
Während andere Staaten wie die USA, Frankreich, die Niederlande oder Großbritannien schon seit langem über nationale Gremien verfügen, die ihre Regierungen über alle Fragen der nationalen Sicherheit beraten, ist die Idee eines nationalen Sicherheitsrates (NSR) für Deutschland relativ neu. Eigentlich ist es vor dem Hintergrund einer angespannten Sicherheitslage erstaunlich, dass erst jetzt ernsthaft über dessen Gründung diskutiert wird.
Die Einrichtung eines NSR für die Bundesrepublik Deutschland ergibt allerdings nur dann Sinn, wenn es nicht um einen erweiterten BSR handeln soll und Doppelzuständigkeiten zwischen BSR und NSR vermieden werden. Eine Kernaufgabe müsste die Koordinierung aller relevanten Fragen der äußeren und öffentlichen Sicherheit sein und die Beratung der Bundesregierung im Hinblick auf die sich aus der Analyse ergebenden politischen Aufgaben und Herausforderungen.
Einbezogen werden müssten die für diese Fragen zuständigen Ressorts, die Chefs der Bundessicherheitsbehörden wie BKA, BPol, BfV, BND, aber auch das BSI. Einzubeziehen wären auch die Länder, Vertreter der IMK und nicht zuletzt Repräsentanten der Privatwirtschaft (z. B. für den Bereich Cybersicherheit) und der privaten Sicherheitsdienste. Von besonderer Bedeutung wäre die Erstellung gemeinsamer Lagebilder, auch zum Zwecke einer besseren Verzahnung von Verteidigung, Innerer Sicherheit und Außenpolitik. Dabei sollte Organisatorisches nicht zu geringgeschätzt werden, denn gerade für derartige Gremien sind flexible Sitzungsformate unerlässlich.
Dass Deutschland anderen Staaten in puncto NSR hinterherhinkt, muss nicht unbedingt von Nachteil sein: Aus den Erfahrungen anderer Staaten und deren Institutionen lernen, kann sich als nützlich und sinnvoll erweisen. Man muss das Rad nicht immer wieder neu erfinden. Bleibt zu hoffen, dass das wichtige Projekt NSR im Berliner Politikbetrieb nicht zerschreddert wird. Dafür ist es zu wichtig!
Der Autor, Wolfgang Bosbach, ist Kongresspräsident des Berliner Kongresses für Wehrhafte Demokratie. Von 1994 bis 2017 war er Mitglied des Deutschen Bundestages und dort unter anderem von 2000 bis 2009 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für den Bereich Innen- und Rechtspolitik und von 2009 bis 2015 Vorsitzender des parlamentarischen Innenausschusses.
Der 7. Berliner Kongress Wehrhafte Demokratie - Gesellschaftlicher Dialog für Innere Sicherheit, Verteidigungsfähigkeit und Zusammenhalt findet vom 16. bis 17. Juni 2025 im Hotel de Rome in Berlin statt.