Verwaltung der Zukunft: Der Bundestag hat das Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr beschlossen. Was war der entscheidende Handlungsdruck, der dieses Gesetz notwendig gemacht hat?
Vanessa Zobel: Ursprünglich entstand der Handlungsdruck durch die Zeitenwende infolge des russischen Überfalls auf die Ukraine. Dieser hat deutlich gemacht, dass Deutschland und seine Bündnispartner wieder einer konkreten militärischen Bedrohung ausgesetzt sind. Die Antwort darauf war das erste Beschaffungsbeschleunigungsgesetz 2022. Leider hat dieses Gesetz nicht den gewünschten Beschleunigungseffekt erzielt. Im neuen Bundestag war daher klar, dass wir das befristete Gesetz verlängern und nachschärfen müssen. Fiskalisch war entscheidend, dass man jetzt mit der Bereichsausnahme so viel Geld wie notwendig hat, auch nachdem das Sondervermögen verausgabt ist.
VdZ: Ein zentrales Ziel ist es, komplexe Vergabe- und Genehmigungsverfahren zu verkürzen. Wo lagen bislang die größten Bremsklötze in der Beschaffungspraxis?
Zobel: Dafür waren eine Reihe von Faktoren verantwortlich. Zum einen wurden Beschaffungsprojekte weitgehend auf Sicht gefahren. Das hat langfristige Planung nahezu unmöglich gemacht. Mit der Bereichsausnahme der Schuldenbremse haben wir dieses Problem jetzt gelöst. Zum anderen konnten Leistungen nicht gebündelt vergeben werden, da eine strikte Verpflichtung zur Losvergabe herrschte. Diese Pflicht setzen wir jetzt bis 2035 aus. Vergaben wurden durch den Losgrundsatz künstlich aufgesplittet. Das hat enormen Mehraufwand für das BAAINBw bedeutet, aber einen Unterschied darin, wer die Aufträge erhalten hat, gab es nicht. Für die Industrie ist es häufig zweitrangig, ob sie ihre Aufträge vom Amt oder vom Generalunternehmer erhalten.
Aber auch unsere Technik hat sich immer schneller weiterentwickelt. Besonders hat sich das bei Software-Updates und -Upgrades für Drohnen gezeigt. Bislang wurden diese vergaberechtlich weitgehend als Neubeschaffungen behandelt, inklusive entsprechend langer Verfahren. Dabei sehen wir in der Ukraine, dass der Innovationszyklus in diesen Bereichen in Wochen und nicht in Jahren gemessen wird. Das Gesetz erleichtert nun laufende Weiterentwicklungen und Modernisierungen und trägt damit der tatsächlichen Innovationsgeschwindigkeit moderner militärischer Systeme Rechnung.
Und auch die entscheidenden Akteure in der Beschaffung tun sich leider oft selbst keinen Gefallen mit Praktiken wie dem „Goldplating“. Anforderungen werden bis ins kleinste Detail ausformuliert, so können Vergaben nur umfangreich und teuer werden.
VdZ: Wie stellt das Gesetz sicher, dass trotz beschleunigter Verfahren Transparenz, Wettbewerb und Rechtssicherheit gewahrt bleiben?
Zobel: Das Gesetz schafft klar definierte, gesetzlich geregelte Ausnahmen, die an konkrete sicherheits- und verteidigungspolitische Gründe gebunden sind. Darüber hinaus beinhaltet das Gesetz an vielen Stellen KANN-Vorschriften. Diese können angewendet werden, müssen es aber nicht, das steigert die Flexibilität.
Zentrale vergaberechtliche Grundsätze wie Transparenz und Wettbewerb bleiben erhalten, etwa durch weiterhin bestehende Dokumentations-, Begründungs- und Veröffentlichungspflichten sowie die Möglichkeit von Nachprüfungsverfahren. Dabei orientieren sich die Regelungen an den Vorgaben des EU-Rechts. Die zeitlichen Befristungen, Berichtspflichten und parlamentarische Kontrolle stellen sicher, dass die Erleichterungen überprüfbar bleiben und nicht dauerhaft zu Lasten von Wettbewerb oder Mittelstand gehen.
VdZ: Für Unternehmen bedeutet das Gesetz mehr Flexibilität, etwa bei Vorleistungen oder beim Losgrundsatz. Was heißt das konkret für mittelständische Anbieter?
Zobel: Für mittelständische Unternehmen schafft das Gesetz spürbar mehr Flexibilität und Praxisnähe. Erleichterungen bei Vorleistungen und Abschlagszahlungen verbessern die Liquidität und senken das finanzielle Risiko, insbesondere bei größeren oder langfristigen Projekten. Gleichzeitig wird der Losgrundsatz flexibler gehandhabt, sodass Leistungen gebündelt vergeben werden können, was Verfahren beschleunigt und integrierte Angebote ermöglicht. Höhere Wertgrenzen und vereinfachte Vergaben reduzieren bürokratischen Aufwand und verkürzen Entscheidungswege. Insgesamt erhalten mittelständische Anbieter besseren Zugang zu Bundeswehr-Aufträgen, mehr Planungssicherheit und realistischere Beteiligungschancen
VdZ: Sehen Sie die Gefahr, dass kleinere Unternehmen durch gebündelte Vergaben eher ins Hintertreffen geraten?
Zobel: Eine Erhebung der Bundeswehr-Universität hat genau das überprüft. Wie wirkt sich die Aussetzung des Losgrundsatzes auf die Beteiligung des Mittelstands bzw. auf den Wettbewerb aus? Ergebnis: kaum messbar! Denn die meisten Aufträge liegen im Auftragswert unter einer Million Euro. Die sind für große Akteure wie Rheinmetall und Co. uninteressant. Außerdem gibt es dabei meist so spezielle Anforderungen, dass ohnehin nur ein oder zwei Unternehmen in Frage kommen. Wir stärken den Wettbewerb also sogar, indem wir die Vergabestellen ermutigen, auch explizit zivile Märkte zu berücksichtigen bei Marktabfragen.
VdZ: Wo sehen Sie weiterhin Zielkonflikte zwischen Verteidigungsinteressen, Umwelt- und Flächenschutz?
Zobel: Umwelt- und Flächenschutz sind zweifelsohne wichtig, aber wenn wir uns nicht verteidigen können, ist alles andere nichts. Besonders betroffen von diesem Zwiespalt sind der Ausbau militärischer Infrastruktur sowie Bau- und Beschaffungsprojekte mit hohem Flächen- oder Ressourcenverbrauch. Auch beschleunigte Genehmigungen können in Spannung zu Umweltverträglichkeitsprüfungen, Artenschutz und Lärmschutz geraten. Das Gesetz priorisiert zwar Verteidigungsinteressen, hebt Umweltstandards aber nicht auf – sie werden teilweise verkürzt oder parallelisiert. Umweltschutz ist wichtig, aber nicht auf Kosten unserer Verteidigungsfähigkeit, die steht von nun an wieder an oberster Stelle.
VdZ: Das Gesetz gilt zunächst befristet bis Ende 2035. Woran wird sich messen lassen, ob es ein Erfolg war?
Zobel: Der Erfolg des Gesetzes wird daran gemessen, ob Beschaffungen schneller und effizienter ablaufen, Mittelstand und Wettbewerb eingebunden bleiben und Zeit‑ und Budgetpläne eingehalten werden. Die Kontrolle darüber wird über die regelmäßigen Berichte an Bundestag und Ministerium sichergestellt. Aber ganz praktisch zeigt sich der Erfolg letzten Endes daran, wie schnell wir verteidigungsfähig werden und daran, ob wir Aggressoren wie Russland effektiv abschrecken können.
VdZ: Was sind aus Ihrer Sicht die nächsten Baustellen bei der Modernisierung der staatlichen Beschaffung – auch über den Verteidigungsbereich hinaus?
Zobel: Kulturwandel! Hin zu mehr Verantwortung und weniger doppeltem Absichern. Natürlich muss sorgfältig gearbeitet werden, aber die Mentalität darf nicht hauptsächlich davon geprägt sein, bloß keinen Fehler zu machen. Das führt zu Passivität und dem Schneckentempo, das wir endlich hinter uns lassen müssen.
Daneben: Digitalisierung und Regelungswut entschlacken!
Zentrale Baustellen sind weiterhin die Vereinfachung und Vereinheitlichung des Vergaberechts, weniger Formalismus und mehr Ermessensspielräume für die Verwaltung. Hinzu kommen die durchgängige Digitalisierung der Beschaffungsprozesse, schnellere Genehmigungs- und Haushaltsverfahren sowie eine stärkere Standardisierung von Leistungen und Verträgen. Auch eine bessere personelle Ausstattung und Qualifizierung der Vergabestellen ist nötig. Über den Verteidigungsbereich hinaus geht es darum, staatliche Beschaffung insgesamt agiler, risikobereiter und umsetzungsorientierter zu machen.