Symbolbild: Ein Stempel mit "Genehmigt" auf einer Arbeitserlaubnis
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Themenfeld Ein- und Auswanderung: OZG-Umsetzung erreicht wichtige Meilensteine

Im Interview mit VdZ berichtet Themenfeld Koordinator Dr. Philipp Richter über erste Erfolge und besondere Herausforderungen

Das Land Brandenburg hat die Federführung beim OZG-Themenfeld „Ein- und Auswanderung“. VdZ sprach mit dem Koordinator Dr. Philipp Richter über besondere Herausforderungen, erste Erfolge und die weiteren Schritte bei der Umsetzung.

Im OZG-Themenfeld "Ein- und Auswanderung" geht es voran. Über den Visa-Navigator kann man herausfinden, welches Visum man beantragen muss, in München ist der Einbürgerungsantrag online gegangen und zwei hessische Städte bieten die "Verpflichtungserklärung" online an. Mit Dr. Philipp Richter, Referent im brandenburgischen Innenministerium und Themenfeld-Koordinator, sprach VdZ über die drei wichtigsten OZG-Leistungen der Ein- und Auswanderung, die Auswahl der Pilotkommunen und über die Ergebnisse aus den Digitalisierungslaboren.

Dr. Philipp Richter ist Referent im Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg. Seit 2018 ist er im Rahmen des OZG für die Federführung Brandenburgs im OZG-Themenfeld „Ein- und Auswanderung“ verantwortlich.

Im Rahmen der Themenfeldplanung wurden drei OZG-Leistungen priorisiert: „Aufenthaltstitel“, „Verpflichtungserklärung“ und „Einbürgerung“. Welche Kriterien waren für diese drei ausschlaggebend?

Ende 2018 haben wir einen Kick-off-Workshop mit Beteiligten des Themenfeldes Ein- und Auswanderung durchgeführt. Mit dabei waren Praktiker aus den Ausländerbehörden sowie Vertreter von Ministerien. Es ging um die Frage, welche Leistungen aus dem Themenfeld besonders relevant sind und sich außerdem für eine Digitalisierung eignen. Für die Auswahl der drei priorisierten Leistungen spielten die Fallzahlen eine ganz große Rolle, es sind also Leistungen, die sehr häufig beantragt werden. 2019 wurden etwa 1,4 Millionen Aufenthaltstitel erteilt oder verlängert. Für die Verpflichtungserklärung gibt es grobe Schätzungen von circa 600.000 pro Jahr und Einbürgerungen gibt es über 100.000 pro Jahr. Wie erwähnt, muss sich die Leistung auch für eine Digitalisierung eignen. Manche sind dann doch schwieriger zu digitalisieren, etwa weil es sicherheitspolitische Bedenken gibt oder es eine ganz individuelle Beratung vor Ort braucht. Diese Leistungen sind daher zurückgestellt worden.

Welche Leistungen wurden zurückgestellt?

Zum Beispiel die Rückkehrförderung. Da geht es darum, mit Menschen, die zum Beispiel nur geduldet sind, über eine Rückkehr in ihr Heimatland zu sprechen und sie bei einem beruflichen Neuanfang zu unterstützen. Das sind sehr individuelle Lebenslagen, da braucht man nicht als erstes ein Online-Verfahren.

Als Partner sind bundesweit Pilotkommunen eingebunden, etwa Potsdam und die Landkreise Teltow-Fläming und Elbe-Elster in Brandenburg, aber auch Solingen, Wiesbaden und München. Wie kam die Zusammenarbeit zustande?

Im Herbst 2018 haben wir die 18 Ausländerbehörden in Brandenburg angeschrieben und gefragt: Wer hat Interesse, an einem Digitalisierungslabor mitzumachen? Es gab Rückmeldungen von drei Behörden - mit ihnen arbeiten wir seitdem zusammen. So ähnlich lief das auch mit den Ausländerbehörden in den anderen Pilotkommunen ab, diese haben wir mit Unterstützung der Länder und der dort zuständigen Ministerien gewonnen. Die Kommunen waren sowohl bei den Digitalisierungslaboren mit dabei und sind es auch in der Umsetzungsphase.

Welche Herausforderungen entwickelten sich in den Digitalisierungslaboren auf, die man nicht von Anfang an bedacht hatte?

Zwei Punkte fand ich herausfordernd, auch wenn ich glaube, dass jedes Digitalisierungslabor damit zu kämpfen hatte: Zum einen das Zeitmanagement und zum anderen den „Realitätscheck“. Die Teilnehmenden kamen aus unterschiedlichen Kommunen und Ministerien, haben ihr Tagesgeschäft, und es war nicht immer einfach, sich zeitlich zu koordinieren. Daher haben wir schon vor der Corona-Pandemie die Zahl der Präsenztermine im Rahmen gehalten und auch viel über Telefonkonferenzen gearbeitet. Und natürlich müssen die Ergebnisse aus den Digitalisierungslaboren auch in die Praxis umgesetzt werden – und das ist per se eine Herausforderung. In der Regel kann man diese Laborresultate nicht eins zu eins umsetzen. Einiges von dem, was im Digitalisierungsbüro angedacht wurde, kam in der Umsetzungsphase dann auf den Prüfstand. Das ist ein normaler und sogar positiver Prozess, finde ich.

Update: Antrag auf Aufenthaltstitel online

Seit dem 03.12.2020 können Menschen, die einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit beantragen möchten, dies in den Landkreisen Elbe-Elster und Teltow-Fläming über ein Online-Portal tun. Auch die brandenburgische Landeshauptstadt Potsdam wird demnächst auf eine Online-Beantragung umstellen. 

Wie ist es gelungen, die unterschiedlichen Perspektiven der verschieden Nutzergruppen einzunehmen? Also etwa von Personengruppen mit ausländischem Pass wie Studierende, Arbeitssuchende oder Geflüchtete?

Die Perspektive der Nutzer wurde nicht durch die Verwaltung eingenommen, sondern die Nutzer wurden direkt gefragt. Sie waren in den Digitalisierungslaboren mit eingebunden, dort wurden so genannte Klick-Dummies entwickelt. Das sind simulierte Online-Anträge, die noch nicht mit einer konkreten Dateneingabe funktionieren, sondern eine Art Oberfläche abbilden. Die uns unterstützenden Berater sind mit den Nutzern die Klick-Dummies durchgegangen: Was verstehen sie nicht an dem Online-Antrag? Was fällt ihnen auf? Aus dem Feedback haben wir mitgenommen, dass der Aufbau des Online-Antrags geändert werden muss. Den Prototypen haben wir auch noch mal mit Nutzern getestet.

In welchen Sprachen werden Antragstellungen möglich sein?

Bei der Startversion des „Aufenthaltstitels“, also dem noch nicht voll entwickelten Produkt, wird es neben Deutsch auch eine englische Version geben. Die ganze Nutzerorientierung wäre ad absurdum geführt, wenn wir nur einen deutschen Antrag hätten. Ein Aufenthaltstitel wird von nichtdeutschen Drittstaatsangehörigen gestellt, die zwar im besten Fall Deutsch können, aber man kann das eben nicht voraussetzen. Daher war klar: Diese Leistung müssen wir mehrsprachig anbieten. Wir wollen auf jeden Fall weitere Sprachen mitaufnehmen; da werden wir schauen, welche Sprachschwerpunkte sinnvoll sind.

Seit März 2020 kann man über den Visa-Navigator herausfinden, welches Visum man für einen Aufenthalt beantragen muss. Welche Meilensteine gab es außerdem?

Wir wollen noch 2020 in drei Kommunen in Brandenburg mit einer Startversion online gehen. Und zwar in den Landkreisen Teltow-Fläming und Elbe-Elster sowie in der Landeshauptstadt Potsdam. Außerdem arbeiten wir im Themenfeld Ein- und Auswanderung auch mit Partnerländern zusammen. In Hessen ist in den Städten Wiesbaden und Offenbach Anfang September der Online-Antrag „Verpflichtungserklärung“ online gegangen und in München gab es im Sommer den GoLive für den Einbürgerungsantrag – beides sind wichtige Meilensteine.

Herr Dr. Richter, vielen Dank für das Gespräch.