Eine ältere Frau liest ihren Enkelkindern vor
© Aline Dassel / pixabay

Themenfeld Arbeit & Ruhestand: Digitale Sozialleistungen aus einer Hand

Christine Litz vom KDN zum aktuellen Stand der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in NRW und den neusten Entwicklungen zur Sozialplattform

In Nordrhein-Westfalen arbeiten Land und Kommunen mit Unterstützung des KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister gemeinsam an der OZG-konformen Digitalisierung der Sozialleistungen. Mit der Übernahme des digitalen Wohngeldantrags – einem in Schleswig-Holstein betriebenen OZG-Dienst – wurde dabei ein wichtiger Meilenstein erreicht.

Das Themenfeld »Arbeit & Ruhestand« umfasst vor allem OZG-Leistungen, die sich an hilfe- und unterstützungsbedürftige Bürgerinnen und Bürger richten. Diese Leistungen lassen sich grob fünf Lebenslagen zuordnen – von Arbeitsplatzverlust über finanzielle Existenzsicherung sowie Arbeitsplatzwechsel bis hin zu Altersvorsorge und Rente bzw. soziale Entschädigung. Der Vollzug dieser Sozialleistungen ist unterschiedlich geregelt und verteilt auf Bundes-, Landes- und kommunale Ebene sowie freie und gemeinnützige Träger und Verbände wie etwa die Caritas. Im Sozialbereich handelt es sich zudem immer um besonders schützenswerte Daten. Das alles macht die Umsetzung zu einer Herausforderung.

Bundesweite Synergien: Potenziale für die Umsetzung bündeln

Um diese Aufgabe zu meistern, werden für die OZG-Umsetzung im Themenfeld Arbeit & Ruhestand über Landesgrenzen hinweg Synergien gebündelt. Vorhandene Potenziale sind bestmöglich genutzt, wenn die eigenen Umsetzungsinitiativen als Einer-für-Alle-Lösung möglichst vielen Kommunen bundesweit zur Nachnutzung angeboten werden.

»

Eine wichtige Rolle spielt dabei die geplante Sozialplattform, die den Bürgerinnen und Bürgern als bundesweites Themenportal einen zentralen Zugang zu Sozialleistungen ermöglicht und ihr Anliegen an die zuständigen Stellen vor Ort vermittelt. Das soziale Netz wird damit in die digitale Welt hinein erweitert, um die Menschen dort aufzufangen, wo sie Unterstützung suchen. Einige der für die Sozialplattform geplanten Leistungen stehen bereits als »Stand-alone-Lösung« zur Verfügung. Allen voran können in NRW das Arbeitslosengeld II und, ganz neu, das Wohngeld von Bürgerinnen und Bürgern bereits digital beantragt werden.

«

Vorreiterrolle in der Pandemie: Digitaler Wohngeld-Antrag bereits seit März 2020 in NRW möglich

Nordrhein-Westfalen ist das einzige Land in Deutschland, in dem Menschen in der Corona-Pandemie bereits seit März 2020 Wohngeld online beantragen können. Bei rund 146.000 Wohngeld-Anträgen im Jahr ist das eine enorme Erleichterung für die Hilfe-Suchenden, aber auch für die Sachbearbeitenden in den Fachämtern. Jetzt geht NRW den nächsten Schritt und ersetzt die individuelle Landeslösung durch den inzwischen in Schleswig-Holstein nach bundesweit einheitlichen Standards entwickelten digitalen Antrag. Mit dem Einsatz dieser Einer-für-Alle-Lösung nutzt das Land den Vorteil eines zentral für alle Bundesländer betriebenen Dienstes und spart damit teure Steuergelder. Die Übernahme erfolgt in intensiver Zusammenarbeit mit den Pilotkommunen Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Gütersloh, Troisdorf und Wuppertal und steht seit April 2021 allen Kommunen in NRW, und im Rahmen der Wohngeld-Allianz auch bundesweit, zur Nachnutzung zur Verfügung.

»Von der Vorreiterrolle Nordrhein-Westfalens profitieren jetzt alle«, so Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Ministerium und der KDN stehen den Kommunen bei der Übernahme beratend zur Seite und haben auch bereits die Anbindung an das jeweilige Fachverfahren angestoßen, um den gesamten Antragsprozess barrierefrei bis zur Ablage in die Fachakte zu gewährleisten.

Alle Leistungen aus einer Hand: Die Sozialplattform

Weitere Sozialleistungen sind derzeit in den verschiedenen kommunalen Teams des KDN in der Bearbeitung und sollen mit dem Start der Sozialplattform – voraussichtlich im September 2021 – online zur Verfügung stehen. So zum Beispiel die Leistungen für Bildung & Teilhabe, die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung oder die Übernahme von Mietrückständen. Einen Überblick über die geplanten Leistungen, die auf der Sozialplattform bereitgestellt werden oder über diese erreichbar sind, gibt die folgende Grafik:

Die Leistungen der Sozialplattform umfassen vier Themenfelder
© KDN

Die Erarbeitung der verschiedenen Online-Anträge erfolgt in Arbeitsgruppen unter Leitung des KDN bzw. des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) als federführendem Ressort. Alle Kommunen sind herzlich eingeladen, sich aktiv in den einzelnen Umsetzungsprojekten einzubringen, eine entsprechende Übersicht gibt es in der offenen Datenbank des KDN. Zeitnah startet der KDN demnächst mit der OZG-Leistung »Zulassung reglementierter Berufe«, hier werden noch kompetente Fachexpertinnen und -experten zur Unterstützung gesucht. Die Einladung zur Beteiligung gilt ganz besonders auch für Kommunen außerhalb NRWs, da die angestrebten Einer-für-Alle-Lösungen von einer möglichst breiten Bandbreite kommunaler Sichtweisen profitieren.

Veranstaltungshinweis

Am 17. Juni 2021 wird eine Informationsveranstaltung für alle interessierten Kommunen stattfinden, die Einblick in den Online-Antrag gibt und die erforderlichen Schritte zur Übernahme erläutert. Für diejenigen, die an diesem Termin nicht teilnehmen können, wird die Veranstaltung aufgezeichnet bzw. werden die Inhalte auf der Website des KDN zur Verfügung gestellt. Darüber informiert der KDN auch in seinem Newsletter.

Nehmen Sie Kontakt zum Autor/zur Autorin auf

Sie haben Interesse an einem Erfahrungsaustausch oder weiteren Informationen? Ihr Feedback und Ihre Fragen leiten wir direkt an den Verfasser / die Verfasserin des Textes weiter.