Änderung IT-Staatsvertrag; Verwaltung; FITKO; IT-Planungsrat; OZG; Onlinezugangsgesetz
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Erster IT-Änderungsstaatsvertrag

Gesetzentwurf zur Gründung der FITKO liegt vor | Digitalisierungsbudget: 180 Mio. Euro bis 2022

Der „Erste IT-Änderungsstaatsvertrag“ (DS 19/9737) soll die IT-Zusammenarbeit der öffentlichen Verwaltungen weiterentwickeln, indem zum 1. Januar 2020 eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts geschaffen wird.

Die sogenannte Föderale IT-Kooperation (FITKO) besteht in ihrem Aufbaustab seit Ende 2017 in Frankfurt/Main bereits und hilft dem IT-Planungsrat bei der Koordinierung der ebenenübergreifenden Zusammenarbeit. Ab 2020 soll sie offiziell als Anstalt öffentlichen Rechts institutionalisiert werden, um weiterhin personelle und finanzielle Ressourcen sowie zusätzliche Fachkompetenzen für die Projektsteuerung aufzubauen.

Durch das Gesetz verpflichten sich Bund und Länder zudem, dem IT-Planungsrat für die Jahre 2020 bis 2022 ein Digitalisierungsbudget von bis zu 180 Millionen Euro bereitzustellen. Diese Verpflichtung geht auf einen Beschluss der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern im Rahmen der Beratungen zur „Neuregelung des bundesrechtlichen Finanzausgleichsystems ab dem Jahr 2020“ zurück.


Das Digitalisierungsbudget fördert die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes.


FITKO erhält Digitalisierungsbudget

Mit dem Digitalisierungsbudget sollen Projekte und Produkte für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen, die auf allen föderalen Ebenen zum Einsatz kommen, unterstützt werden. Dieses Budget fördert die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), das Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen bis 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. 

Moderieren und Informationen effektiver streuen
Dr. Annette Schmidt; Digital; FITKO; BUND; LÄNDER, Verwaltung; IT-Planungsrat; Frankfurt

Moderieren und Informationen effektiver streuen

Dringende Aufgaben, drängende Zeit: Dr. Annette Schmidt über Gründung, Stellenaufbau und Agenda der künftigen FITKO

Jährliche Zuweisungen noch zu klären

Die FITKO und die Bereitstellung des Digitalisierungsbudgets werden von Bund und Ländern anteilig finanziert. Für den Bund entstehen durch den Betrieb der FITKO ab 2020 jährliche Mehrbedarfe von voraussichtlich bis zu 550.000 Euro, die im Rahmen des Einzelplans 06 im Bundeshaushalt abgebildet werden. Über die genaue Höhe der Zuweisungen an die FITKO wird im Rahmen der jährlichen Wirtschaftsplanverhandlungen entschieden. Der  Bundesanteil  für das Digitalisierungsbudget beläuft sich in den Jahren 2020 bis 2022 auf insgesamt  bis  zu  63  Millionen  Euro,  die  in  der  Finanzplanung  des  Einzelplans  06  im Bundeshaushalt berücksichtigt  sind.