Ein Kampf um Recht im digitalen Zeitalter?
Recht braucht Durchsetzung – und Digitalisierung ist der Schlüssel. Doch wie ist der aktuelle Stand der Digitalisierung in der Justiz? Schaffen alle Gerichte die Einführung der E-Akte wie gesetzlich vorgeschrieben? Und wie können KI und Automatisierung nicht nur genutzt, sondern der Nutzen auch in seiner Effizienz gemessen werden?
Vor diesem Hintergrund hat Wegweiser erstmalig die Studie Digital Justice Monitor 2025/26 – Digitalisierung, KI & Effizienz durchgeführt. Befragt wurden die Richterschaft, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die Justizverwaltung, Gerichte, Anwaltskanzleien und IT-Dienstleister in Deutschland zu den aktuell zu lösenden Aufgaben und Erfahrungen der Justizmodernisierung. Die Studie bietet fundierte Einblicke aus Sicht der Justiz zu Effizienzgewinnen durch Digitalisierung generell sowie KI und Automatisierung im Speziellen und wie die ebenenübergreifende Zusammenarbeit gestaltet werden sollte. Die Befragten gaben auch Einblicke in die zukünftigen Prioritäten und es wurde eine Bestandsaufnahme des aktuellen Digitalisierungsstandes erstellt.
Die Online-Befragung lief über einen Zeitraum von einem Monat vom 20. Oktober bis 19. November 2025. Ausgewertet wurden 300 Antworten aus der Justiz und erste Ergebnisse wurden auf dem 4. Digital Justice Summit am 24. und 25. November 2025 im Marriott Hotel Berlin vorgestellt.
Eine Antwort fasste die aktuelle Situation wie folgt zusammen:
Damit die Digitalisierung der Justiz im föderalen System funktioniert, braucht es vor allem eines: echte Koordination statt bloßer Abstimmung. Der Föderalismus ist ein Wert an sich, darf aber nicht zur digitalen Kleinstaaterei führen. Entscheidend ist daher, dass Bund und Länder verbindliche gemeinsame Standards schaffen – sowohl technisch als auch organisatorisch.
Zweitens müssen Schnittstellen und Systeme interoperabel sein. Nur wenn elektronische Akten, Kommunikationsplattformen und Fachverfahren reibungslos miteinander arbeiten, kann Effizienz tatsächlich entstehen. Das erfordert nicht mehr Projekte nebeneinander, sondern gemeinsame Plattformen mit klar geregelten Zuständigkeiten.
Drittens: die Digitalisierung der Justiz ist nicht nur ein IT-Projekt, sondern ein Kulturwandel. Fortbildung, Akzeptanzförderung und klare Kommunikationsstrukturen sind genauso wichtig wie die technische Infrastruktur. Digitalisierung gelingt nicht, wenn sie nur „verordnet“ wird – sie muss verstanden und gelebt werden.
Effekte der Digitalisierung: Leichterer Zugang zum Recht und Reduktion der Arbeitszeit
Mehr als die Hälfte der Antwortenden (51,2 %) ist der Meinung, dass die Digitalisierung den Zugang zum Recht erheblich vereinfachen und rationales Desinteresse überwinden kann. Jeder Zehnte der Antwortenden hingegen ist der Meinung, dass der Zugang lediglich an die Digitalisierung angepasst werden sollte. 23 % gehen außerdem davon aus, dass private und halböffentliche Schlichtungsstellen die Justiz entlasten können.
Gleichzeitig erwarten die Antwortenden durch KI-Anwendungen eine Effizienzsteigerung: 22 % rechnen mit einem um 11-25 % kürzeren typischen Arbeitstag, weitere 30 % mit einer Verkürzung von bis zu 10 %. Wenn die Zahlen auf einen typischen achtstündigen Arbeitstag angewendet werden, nehmen über die Hälfte der Antwortenden ein Einsparpotenzial von 48-120 Minuten wahr.
Drei Hebel für den digitalen Rechtsstaat: KI, Justizportal und Justizcloud
Akteure aus der Justiz wurden darum gebeten, einzuordnen, welche Bedeutung und Zukunftspotenziale sie bestimmten KI- und Automatisierungsanwendungen zusprechen. Den höchsten Zuspruch bekamen diese 3 Antworten:
- 80 % antworten, dass sie bei der Unterstützung in der Strafverfolgung einen sehr hohen Nutzen wahrnehmen sowie diese Anwendung sehr zukunftsfähig ist
- 87 % antworten bei der Informationsbeschaffung, dass sie einen sehr hohen Nutzen wahrnehmen sowie 78 %, dass diese Anwendung sehr zukunftsfähig ist
- 82 % antworten bei der automatisierten Auswertung, Analyse & Strukturierung von Massenverfahren, dass diese Anwendung für sie einen sehr hohen Nutzen hätten, sowie 80 %, dass diese sehr zukunftsfähig sind
Von einem Justizportal erwarten die Antwortenden, dass es zu einer höheren Bürgernähe kommt (18 %), dass damit standardisierte Schnittstellen zwischen Ministerien, Gerichten, Staatsanwaltschaften und externen Partnern geschaffen werden (16 %), eine bessere Zugänglichkeit und Rechtsdurchsetzung (13 %) sowie eine Revolution der Kommunikation (bspw. Ersatz zum Anwaltspostfach) (11 %). Mehr als die Hälfte der Antwortenden schätzen außerdem die bundeseinheitliche Justizcloud sowohl für die eigene Institution als auch für die Justiz im Allgemeinen als (sehr) bedeutsam für die Justizdigitalisierung ein. Die größten zu lösenden Aufgaben und Probleme bei der Einführung sehen die Antwortenden bei der Mitarbeitendenqualifizierung (85 %), dem Zugang zu modernen IT-Technologien (85 %) sowie bei der Finanzierung und der Verteilung von Verantwortung (82 %).
Wie geht es weiter?
Nach beenden der Studie gab es weitere politische Entwicklungen, die die Justizdigitalisierung beeinflussen: So wurde die flächendeckende Einführung der E-Akte bis 2027 verlängert und die Vereinbarung für den Aufbau einer bundeseinheitliche Justizcloud von Bund und allen Ländern unterzeichnet. Die Studienergebnisse unterstreichen, dass die Erwartungen an die Digitalisierung hoch sind, jedoch noch einige Schwachstellen und Probleme angegangen werden müssen, damit die Vorteile wirklich genutzt werden können. Mit einer hohen Beteiligungsrate aus leitenden Funktionen (Richterschaft, Gerichtspräsidentinnen und -präsidenten) und einem besonderen Fokus auf die Bearbeitung von Zivilsachen bietet die Studie eine fundierte Grundlage für den weiteren Dialog und die thematische Vorbereitung für den 5. Digital Justice Summit und den 2. Digital Justice Monitor 2026/2027.
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