Luftverkehr Sicherheit
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Luftverkehr als Teil der deutschen Sicherheitsarchitektur

BDL-Chef Dr. Joachim Lang über Drohnenabwehr & Cyberangriffe

Welche Rolle spielt der Luftverkehr in der deutschen Sicherheitsarchitektur angesichts hybrider Bedrohungen wie Drohnen, Cyberangriffen und Sabotage? Und wie gut sind Branche und Staat darauf vorbereitet? Darüber haben wir mit Dr. Joachim Lang, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL), im Vorfeld seines Auftritts beim Berliner Kongress Wehrhafte Demokratie gesprochen, bei dem er im Forum zu diesen Herausforderungen referiert.

Verwaltung der Zukunft: Sie leiten den BDL seit Juli 2024. Wie sehen Sie aktuell die Rolle des Luftverkehrs in der nationalen Sicherheitsarchitektur Deutschlands, insbesondere im Kontext hybrider Bedrohungen?

Dr. Joachim Lang: Der Luftverkehr ist heute nicht mehr nur Wirtschaftssektor, sondern wichtiger Teil der deutschen Sicherheitsarchitektur. Dahinter steht u.a. die Tatsache, dass große Flughäfen und die dazugehörigen Luftverkehrssysteme kritische Infrastruktur sind: Wenn sie ausfallen, hat das direkte Folgen für Wirtschaft, Versorgung und staatliche Handlungsfähigkeit. Entsprechend verstehen wir ihren Schutz klar als staatliche Aufgabe.

Besonders im Kontext hybrider Bedrohungen wird das deutlich. Der Luftverkehr ist zunehmend Ziel von Angriffen, die unterhalb der militärischen Schwelle bleiben – etwa durch Drohnen, GPS-Störungen oder Cyberangriffe. Solche Mittel sind vergleichsweise leicht einzusetzen, können aber große Störungen verursachen, etwa im Flugverkehr oder in internationalen Lieferketten. Dadurch wird der Luftverkehr zu einem aus Tätersicht attraktiven Angriffsziel.

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Der Luftverkehr ist heute nicht mehr nur Wirtschaftssektor, sondern wichtiger Teil der deutschen Sicherheitsarchitektur.

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VdZ: Drohnen, Cyberangriffe und Sabotage stellen neue Risiken für die Luftfahrt dar. Wie gut vorbereitet ist die Branche derzeit auf diese Bedrohungen?

Dr. Lang: Kurz gesagt: Die Branche ist heute deutlich sensibler und teilweise besser aufgestellt. Der fortschreitende Technologiewandel erschließt neue Möglichkeiten für die Überwachung und Abwehr, sei es physisch oder digital. Dennoch muss auch der Staat dieses Potenzial erkennen. Anstatt mit immer neuen Verordnungen aus vergangenen Zeiten, sollten den Betreibern mehr Flexibilität und risikobasierte Maßnahmen zugetraut werden. 

Auch die Beschaffung und Implementierung der Drohnenabwehr an Flughäfen muss von Seiten der Bundespolizei rasch vorangehen. Sonst sind Systeme veraltet, bevor sie überhaupt zum Einsatz kommen. Gut ist, dass die Verantwortung nun in einer Hand liegt: bei der Bundespolizei. Wir sind in einem vertrauensvollen Austausch mit den Sicherheitsbehörden. Umso mehr begrüßen wir, dass der BND nun endlich mehr Befugnisse rechtlich erhält. Dies stellt einen längst überfälligen Schritt dar. Positiv ist zudem: Das Problembewusstsein ist deutlich gestiegen. Behörden und Branche investieren zunehmend in Schutzmaßnahmen gegen Drohnen, in Cybersecurity und in den Austausch von Bedrohungsinformationen. So plant das Bundesinnenministerium in diesem Jahr, acht große deutsche Verkehrsflughäfen – darunter Berlin, Frankfurt und München – mit moderner Drohnenabwehr auszustatten, auch auf Druck der Luftverkehrswirtschaft. Dazu zählen vor allem Systeme zur frühzeitigen Erkennung und Abwehr von Drohnen.

Wie real die Gefahr ist, zeigen die Zahlen: 2025 wurden 169 Drohnenvorfälle an deutschen Flughäfen gemeldet. 2024 kam es laut einer Analyse des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt in neun von 118 Fällen sogar zur vollständigen Einstellung des Flugbetriebs. Das zeigt: Es gibt Fortschritte – aber auch noch einen langen Weg. Und die Lage bleibt angespannt. Die Drohnenabwehr gilt trotz der Maßnahmen auch weiterhin als Schwachstelle, weil viele bestehende Systeme kleine Drohnen kaum erfassen. Ob das novellierte Luftsicherheitsgesetz in Krisenfällen wirklich schnellere Reaktionen ermöglicht, muss sich erst noch zeigen. Positiv ist immerhin, dass Zuständigkeiten zwischen Bundes- und Landespolizei sowie im Ernstfall auch der Bundeswehr nun klarer geregelt sind.

Auch bei Cyberrisiken ist das Bild gemischt: Es gibt Strategien und spezialisierte Einheiten, gleichzeitig schafft die zunehmende Digitalisierung der Luftfahrt neue Angriffsflächen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik warnt zurecht davor, dass Drohnen selbst zu Cyberbedrohungen werden können.

11.03.2026
„Der Gegner ist viel flexibler als wir und hält sich eben nicht an Regeln.“
Andreas Könen beim 5. BKWD

„Der Gegner ist viel flexibler als wir und hält sich eben nicht an Regeln.“

Interview mit Andreas Könen zu hybriden Bedrohungslagen, NIS-2 und dem Schutz kritischer Infrastrukturen

VdZ: Welche Maßnahmen ergreift der BDL, um die Mitgliedsunternehmen für hybride Angriffe zu sensibilisieren und ihre Sicherheitsstrukturen zu stärken?

Dr. Lang: Wir haben bei uns im BDL den Fachbereich Luftsicherheit, der regelmäßig mit der Arbeitsgruppe Security, in der die Sicherheitsbeauftragten aller Mitgliedsunternehmen vertreten sind, tagt. Der Fachbereich fungiert dabei wie ein Scharnier: Er greift Probleme und Herausforderungen aus den Mitgliedsunternehmen auf und übermittelt sie den politischen Entscheidungsträgern bzw. wir treten gemeinsam in den Austausch. 

Gleichzeitig informiert er die Mitgliedsunternehmen über Anforderungen aus der Politik und dem internationalen Raum und formuliert gemeinsame Stellungnahmen und Positionen an Behörden und Ministerien. Wir laden immer wieder staatliche Vertreter zu unseren Sitzungen ein. Zuletzt konnten wir zusammen mit Sicherheitsbehörden, dem Verkehrsministerium und der Bundeswehr zukünftige sicherheitspolitische Herausforderungen aus unterschiedlichen Perspektiven diskutieren.

Grundsätzlich beobachten wir im BDL den politischen Raum, um frühzeitig den Luftverkehr betreffende Entwicklungen zu identifizieren, unsere Mitglieder zu informieren und um am Ende möglichst proaktiv handeln zu können.

VdZ: In dem Forum auf dem BKWD, in dem Sie als Referent auftreten, geht es um gesamtstaatliche Koordination. Wo sehen Sie die größten Herausforderungen in der Zusammenarbeit zwischen Luftverkehrswirtschaft, Sicherheitsbehörden und Politik? 

Dr. Lang: Luftsicherheit ist ein komplexes System und damit auch die Zuständigkeiten. Und wenn Politik ins Spiel kommt, sind leider bürokratische Regeln nicht weit. Diese stellen für uns oft ein großes Hindernis dar. 

Ein positives Beispiel aus der Praxis, wie Abläufe verbessert werden konnten: Die Übernahme der Sicherheitskontrollen durch die Flughafenbetreiber („Neue Welt“). 2023 übernahm der Flughafen Frankfurt die Koordination der Passagier- und Gepäckkontrollen, 2024 zog Berlin nach, 2025 Köln/Bonn. Weitere Flughäfen werden folgen. Flughäfen erhalten so die Möglichkeit, ihre Sicherheitskontrollen bedarfsgerecht selbst zu planen, so bei der Auswahl der Dienstleister sowie der eingesetzten Technik für die Kontrollen. Statt einfach nur immer weiter Gebühren zu erhöhen, lautet hier der Ansatz, Effizienz zu steigern.

Und zum Stichwort Gebühren. Bisher werden die Kosten der Luftsicherheitskontrollen allein der Branche, am Ende dem Passagier auferlegt. Luftsicherheit ist allerdings eine hoheitliche Aufgabe der Terror- und Gefahrenabwehr und liegt damit in staatlicher Verantwortung. Die Finanzierung sollte deshalb – wie in anderen Ländern auch – zumindest anteilig vom Staat getragen werden. Bei dieser Herausforderung müssen wir als Verband aber noch einige dicke Bretter bohren. Fazit: Es muss künftig eindeutig geregelt sein, dass die staatliche Aufgabe „Luftsicherheit“ zwischen den Akteuren Luftverkehrswirtschaft, Behörden und Politik fair und transparent aufgeteilt ist.

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Es muss künftig eindeutig geregelt sein, dass die staatliche Aufgabe „Luftsicherheit“ zwischen den Akteuren Luftverkehrswirtschaft, Behörden und Politik fair und transparent aufgeteilt ist.

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VdZ: Wie könnten Ihrer Meinung nach Prozesse verbessert werden, damit Bedrohungen schneller erkannt und abgewehrt werden? 

Dr. Lang: Wir brauchen ein einheitliches Lagebild und staatliche Stellen, die in Krisenfällen wie zuletzt im Nahen Osten ad hoc zusammentreten können. Der Nationale Sicherheitsrat klang am Anfang sehr vielversprechend, doch leider hat man bisher nicht viel gehört. Auch das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum muss zügig hochgefahren werden.

Ein zentraler Ansatzpunkt sollte die bessere Vernetzung und der schnellere Datenaustausch zwischen allen beteiligten Akteuren sein, also staatlichen Stellen, Flughäfen, Airlines und internationalen Partnern. Oft liegen Daten in getrennten Systemen oder werden zu spät weitergegeben, was wiederum die Reaktionsfähigkeit einschränkt.

Ein wichtiger Baustein ist der Ausbau von Digitalisierung und moderner Technologie – etwa durch biometrische Identitätsprüfungen. Mit dem aktuellen Gesetzentwurf zur „Digitalen Fluggastabfertigung“ gehen wir hier endlich einen Schritt voran: Passagiere sollen sich künftig einmal digital registrieren und dann entlang der gesamten Reisekette automatisiert erkannt werden. Das spart Zeit und erhöht die Effizienz. Solche pragmatischen Lösungen brauchen wir deutlich häufiger. Zu oft werden sie in Deutschland jedoch durch überzogene Datenschutzbedenken oder politische Blockaden ausgebremst.

VdZ: Gibt es Lehren aus der internationalen Zusammenarbeit, z. B. in der EU oder mit transatlantischen Partnern, die für Deutschland besonders relevant sind?

Dr. Lang: Eines ist in den letzten Monaten klar geworden: Luftsicherheit ist vor dem Hintergrund mittlerweile zahlreicher geopolitischer Konflikte eine Aufgabe der gesamtstaatlichen Sicherheitspolitik in Deutschland und der EU. Die Lehre lautet, wir können Luftsicherheit nicht mehr isoliert und kleinteilig betrachten, sondern brauchen permanent das große Bild. Denn Sicherheitsfragen haben Auswirkungen in so vielen Bereichen: Luftraumschließungen führen zu verengten Flugkorridoren, die wiederum zu Umwegen. Der notwendige höhere Kerosinverbrauch zu höheren Kosten. Und obendrauf kommt mittlerweile die Frage, wie viel Flugkraftstoff uns in Europa absehbar zur Verfügung steht. Dafür brauchen wir eine enge Abstimmung mit unseren Partnern. Jeder für sich führt uns nicht weiter.

Und wir brauchen eine EU-Kommission, die willens ist, die Herausforderungen für die Luftverkehrswirtschaft ernst zu nehmen und sie dort, wo möglich, zu unterstützen. Konnektivität ist Souveränität. Sie zu erhalten und zu fördern, sollte im Fokus der EU-Kommission stehen. Dazu gehört auch Flexibilität bei regulatorischen Anforderungen und das viel stärkere Denken in Szenarien; sie helfen uns im Ernstfall, schneller zu reagieren.

Denn eines dürfte auch dem Letzten beim Blick auf die jüngsten internationalen Entwicklungen klar geworden sein: Bestimmte Szenarien ausschließen, das kann man nicht mehr.

Dr. Joachim Lang auf dem 8. Berliner Kongress Wehrhafte Demokratie

Forum II.III.1

🎤 Hybride Angriffe – Cyber, Drohnen, Sabotage: Aufklärung und Abwehr im gesamtstaatlichen Verbund

🗓️ 30. Juni 2026, 15:00-16:00 Uhr


Der 8. Berliner Kongress Wehrhafte Demokratie - Gesellschaftlicher Dialog für Innere Sicherheit, Verteidigungsfähigkeit und Zusammenhalt findet vom 29. bis 30. Juni 2026 im Kongresscenter im Hotel de Rome in Berlin statt.