Bosbach/ Wegweiser

Endlich Hoffnung für Kleinkriminelle!?

Sollen zukünftig „belanglose“ Straftaten nicht mehr verfolgt werden?

Ende des Jahres geht die Berliner Generalstaatsanwältin in den zweifellos wohlverdienten Ruhestand. Ihr Name: Margarete Koppers. Sie war seit 2018 die erste Frau auf diesem herausragenden Amt der Berliner Justiz. Doch bevor sie als Generalstaatsanwältin den Dienst quittiert, gab sie Anfang Juli zu Protokoll, dass die Strafverfolgung dringend reformiert werden müsse.

Glaubt man dem Sender rbb24 Inforadio (und wer täte das nicht?), schlägt Frau Koppers sowohl vor, die Strafverfolgung auf „schwere Kriminalität“ zu konzentrieren, denn nicht jede „belanglose“ Straftat müsse verfolgt werden, als auch das Weisungsrecht abzuschaffen, „durch das Justizsenatoren in die Arbeit eingreifen können“.  

Vorschlag Nr. 1 überrascht sehr, die Nr. 2 etwas weniger, denn zum Thema Weisungsrecht hat es schon immer ganz unterschiedliche Meinungen gegeben – auch und gerade in der Justiz selber.

Bis jetzt galt – und gilt in Deutschland immer noch – das sog. Legalitätsprinzip (§ 152 StPO).  Es verpflichtet die Strafverfolgungsbehörden, Ermittlungen einzuleiten und Straftaten zu verfolgen, sobald zureichende Anhaltspunkte für eine mögliche Straftat vorliegen. Wohlgemerkt „Straftaten“, nicht aber Straftaten, die nicht „belanglos“ erscheinen – was immer das bedeuten mag. Bis jetzt unterscheidet unser Strafrecht zwar zwischen „Vergehen“ und „Verbrechen“, nicht aber zwischen bedeutsamen und belanglosen Delikten. Soll sich das zukünftig ändern? Wo verläuft dann die Grenze zwischen belanglos und nicht belanglos? Soll bei Vermögensdelikten (Betrug, Untreue, Diebstahl, Raub etc.) zukünftig die Höhe des entstandenen Schadens maßgeblich sein? Dann würden wir uns auf ganz dünnes Eis begeben, denn 1.000 Euro können für das eine Opfer leicht verschmerzbar sein, für ein anderes eine finanzielle Katastrophe. Und die Opfer hoffen ja darauf, dass „ihr“ Fall aufgeklärt und der Täter überführt wird. Die einzige Chance auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld. Kann es sein, dass das Schicksal der Opfer zu selten mitberücksichtigt wird?

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Wo verläuft dann die Grenze zwischen belanglos und nicht belanglos?

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Der Gedanke, mehr Kapazitäten für jene Delikte freizuschaufeln, „die Berlin die meisten Probleme bereiten“ mag prima facie einleuchtend sein, aber Delikte nur deshalb nicht zu verfolgen, weil eine Stadt/ein Land unter anderen Straftaten noch mehr leidet, überzeugt bei längerem Nachdenken nicht.

Und was wäre wohl im Lande los gewesen, wenn in der Causa Bundespräsident Wulff die Berliner Staatsanwaltschaft erklärt hätte, dass sie nicht ermitteln werde, weil Berlin mit der Unterwelt ganz andere, viel dringendere Problem hätte, was angesichts des Falles Wulff zweifellos richtig gewesen wäre. Stattdessen wurde ein gigantischer, zeit- und kostenintensiver Ermittlungsaufwand betrieben, der zuerst zur Anklage und dann zu einem Freispruch erster Klasse führte. Man will sich ja nicht sagen lassen, dass bei Promis mit geringerer Intensität ermittelt werde. Aber glaubt denn irgendjemand ernsthaft, dass der gleiche Vorgang bei Müller, Meier oder Schmitz ähnlich intensiv verfolgt worden wäre?

Vorschlag Nr. 2, die Berliner Justiz von politischen Weisungen unabhängig zu machen, lässt aufhorchen. Da würde der geneigte Staatsbürger doch gerne wissen, ob es sich hier um ein Massenphänomen in der Berliner Justiz handelt, was nicht nur den Autor dieser Zeilen nachdenklich machen würde, oder um nur wenige Fälle. Also darum, ob es hier um das Prinzip geht oder darum, dass die jeweiligen Justizsenatoren in Tausende von Ermittlungsverfahren lenkend eingegriffen haben – was man sich nur sehr schwer vorstellen kann. Vor allem aber: Warum wurden wem welche Weisungen erteilt?

Schade, dass es zu oft vorkommt, dass immer wieder ausgerechnet dann, wenn es spannend wird, die Fortsetzung fehlt.