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Herausforderung „Single Digital Gateway Verordnung“ – das andere Ende der OZG-Umsetzung

Ein kleiner Leitfaden durch den digitalen Begriffsdschungel. Von Christian Rupp, CDO PROSOZ Herten GmbH

Ganz Deutschland ist im OZG-Fieber und steckt mitten in der Umsetzung. Viele haben dabei noch gar nicht mitbekommen, dass das OZG (mit seinen 575 Services) auch wichtige Teile der Umsetzungserfordernisse der europäischen Single Digital Gateway-Verordnung (SDG) unterstützt. Dabei geht es nicht nur um ein standardisiertes digitales Zugangstor zu den Verwaltungsleistungen der EU und der Mitgliedstaaten.

Mittels des SDG (Verordnung (EU) Nr. 1724/2018) sollen Bürger*innen sowie Unternehmen nutzerfreundlich zweisprachig online Zugriff auf Informationen, Verfahren sowie Hilfs- und Problemlösungsdienste in allen EU-Mitgliedstaaten erhalten. Dies war bereits für Bund und Länder bis Ende 2020 zu erfüllen (Kommunen bis 2022). Die Ergebnisse sind auf der EU-Plattform „Your Europe“ abrufbar. Alle diese verbundenen Informationsseiten sind mit dem „Your Europe“ Logo zu kennzeichnen.

Zudem sollen 21 ausgewählte Verwaltungsverfahren bis 2023 grenzüberschreitend in allen Mitgliedstaaten für EU-Bürger*innen und Unternehmen so bereitgestellt werden, dass sie vollständig medienbruchfrei online abgewickelt werden können. Dies beinhaltet den Zugang mittels elektronischer Identitäten (siehe eIDAS Verordnung (EU) Nr. 910/2014), die elektronische Bezahlung von Gebühren innerhalb des Verfahrens mit europäischen online Zahlungsmethoden (ePayment), diskriminierungsfreie Datenfelder (z. B. Eingabe/Auswahl von europäischen Telefonnummer oder -vorwahlen und europäischen Postleitzahlen), und schlussendlich die elektronische Zustellung von Bescheiden/Urkunden mit elektronischem Siegel der jeweiligen Verwaltung. Dies alles natürlich unter Berücksichtigung der Richtlinie (EU) 2016/2102  zur Barrierefreiheit.

 

 

Aus der Liste lässt sich erkennen, dass SDG viele Lebenssituationen auch im Bereich Universitäten, Sozialversicherungen und der Wirtschaft umfasst.

Darüber hinaus sind hinter all diesen Verwaltungsverfahren anonyme Instrumente für Rückmeldungen der Zufriedenheit der Nutzung einzubauen sowie statistische Auswertungen, welche nach Brüssel berichtet werden müssen.

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Das Onlinezugangsgesetz und dahinterliegende einheitliche Standards und Schnittstellen helfen auch bei der Umsetzung des Single Digital Gateway.

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Die nun bevorstehende Umsetzung der SDG-Verordnung wird durch das OZG vielfältig unterstützt. Zum Beispiel liefern die FIM-Bausteine die notwendige Informationsbasis für die Übersetzung ins Englische für die zweisprachigen SDG-Informationen.

Das Nutzerkonto Bund in Deutschland ist bereits eIDAS konform. Die gemeinsam von Bund und vielen Bundesländern entwickelte Zahlungsplattform ePayBL stellt zahlreiche EU-weit gängige Zahlungsmethoden zur Verfügung und erfüllt somit die SDG-Vorgabe. Die unterschiedlichen Services sind über den Portalverbund in das Bundesportal eingebunden und werden so an das EU-Portal gemeldet. Für die diskriminierungsfreien Datenfelder verwendet der Bund den internationalen Zeichensatz „UTF-16“. Ein elektronisches Siegel ermöglicht auch die elektronische Zustellung von Bescheiden/Urkunden/Zeugnissen und schließt eine Lücke in der digitalen Kommunikation. Es überführt Behördensiegel aber auch Unternehmensstempel rechtsverbindlich und europaweit anerkannt ins digitale Zeitalter. Auch hierfür gibt es schon Lösungen in Deutschland.

Für eine rasche flächendeckende Umsetzung ist eine transparente Vorgehensweise vor allem für die Kommunen unbedingt notwendig. Die Registermodernisierung spielt ebenso eine wichtige Rolle, denn in der SDG-Verordnung ist auch das „Data-Once-Only-Prinzip“ versteckt. Hinter dem etwas sperrigen Begriff "Registermodernisierung" verbirgt sich eine deutliche Verbesserung des behördenübergreifenden Datenaustausches. Dabei sollen Bürger*innen und Unternehmen bestimmte Standardinformationen der Verwaltung nur noch einmal mitteilen (Once-Only-Prinzip), die Daten werden dann künftig unter den Behörden ausgetauscht. Dies gilt aufgrund der SDG-Verordnung dann grenzüberschreitend für alle Behörden in Europa.

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eGovernment – it’s a journey not a destination!

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Ob auf der Ebene von Europa, Bund, Ländern oder Kommunen: Die Menschen erwarten, dass der Staat schnell und unbürokratisch für sie da ist und sich an ihren Anforderungen orientiert. Leistungen sollen so unkompliziert genutzt werden können, wie es in anderen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft selbstverständlich ist. Kommunen kommt eine besondere Bedeutung zu: Denn hier sind die Bürger*innen zu Hause und die Daseinsvorsorge bedingt den digitalen Wandel zum Wohle aller zu gestalten. In der neuen digitalen Welt sind alle mit allen verbunden. Ein neuer Begriff von Gemeinschaft, Gesellschaft und Identität entsteht. Auch unser Staatswesen organisiert sich neu. Der Staat und seine Institutionen müssen dem technologischen Fortschritt und der gesellschaftlichen Veränderung gerecht werden. Eine neue Welt braucht eine innovative Verwaltung. Eine Verwaltung, die sich ganz in den Dienst der Menschen stellt, die effizienter und effektiver mit neuen Technologien arbeitet – und auf Basis einer klaren Strategie alle Möglichkeiten der Digitalisierung nutzt. Prosoz begleitet Sie auf dem Weg der digitalen Transformation.

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