Bosbach/ Wegweiser

"Sicheres Deutschland" als wichtiges Ziel der neuen Koalition

Was die Koalitionäre in puncto Sicherheit vereinbart haben.

Teil 2 – Innere Sicherheit

In jedem Koalitionsvertrag gibt es immer eine bunte Mischung aus hehren Zielen und ganz konkreten Maßnahmen, nicht selten schon in Form eines politischen Rahmens für eine konkrete gesetzgeberische Initiative. Aber auch Formulierungen, die uns Leserinnen und Lesern etwas ratlos zurücklassen.

Hierzu gehört auch eine Feststellung im Koalitionsvertrag, die zweifellos richtig, aber auch leicht mysteriös anmutet: "Auch die maritime Sicherheit in Nord- und Ostsee ist von Bedeutung!". Ah ja. Und jetzt? Welche politischen Schlussfolgerungen sollen aus dieser Feststellung gezogen werden? Finanziell, personell, materiell?  

"Wir müssen klären, wer zum Schutz Deutschlands wann und wie wirken soll", meint Marineinspekteur Kaack  wer wollte ihm da widersprechen. Immerhin: Das Thema hat Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden. Ist ja auch schon etwas. 

Teil 1 – Äußere Sicherheit
"Sicheres Deutschland" als wichtiges Ziel der neuen Koalition
Bosbach/ Wegweiser

"Sicheres Deutschland" als wichtiges Ziel der neuen Koalition

Was die Koalitionäre in puncto Sicherheit vereinbart haben.

Kapitel 3.1 des Koalitionsvertrags

Etwas handfester geht es im Kapitel 3.1 "Innen" zu. "Wir werden die europa- und verfassungsrechtlichen Spielräume ausschöpfen, um ein Höchstmaß[!] an Sicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten". Das ist doch mal eine Ansage! 

Und dann wird es ganz konkret: "Wir führen eine verhältnismäßige und europa- und verfassungsrechts-konforme dreimonatige Speicherfrist für IP-Adressen und Portnummern ein, um diese einem Anschlussinhaber zuordnen zu können!" Das wird bei vielen Strafverfolgern für große Erleichterung sorgen. So auch das Versprechen "[...] Wir ermöglichen der Bundespolizei zur Bekämpfung schwerer Straftaten die Quellen-TKÜ ohne Zugriff auf retrograd gespeicherte Daten. 

Es folgen Stichworte wie digitale Souveränität, automatisierte Datenrecherche, KI, Einsatz von automatisierten Kennzeichenlesesystemen im Aufzeichnungsmodus. Es scheint so, als wolle diese Koalition den Strafverfolgungsbehörden tatsächlich jene Instrumente an die Hand geben, auf die diese zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten und Überführung von Straftätern schon (zu) lange warten. 

Kooperation von Sicherheitsbehörden

Interessant unter der Überschrift "Kooperation von Sicherheitsbehörden" ist auch die Absicht zur Verhinderung weiterer Gewalttaten, die frühzeitige Erkennung entsprechender Risikopotenziale bei Personen mit psychischen Auffälligkeiten sicherzustellen. Das Instrument: eine gemeinsame Risikobewertung und ein integriertes behördenübergreifendes Risikomanagement. 

Ein vernünftiger Ansatz, denn gerade vor dem Hintergrund der nicht unkomplizierten Sicherheitsarchitektur unseres Landes mit dem sorgfältigen Austarieren von Bundes- und Länderkompetenzen ist es sinnvoll, immer beides im Auge zu behalten: die Aktualisierung der notwendigen Befugnis UND eine bessere Kooperation aller Behörden mit Sicherheitsaufgaben. 

Der Autor, Wolfgang Bosbach, ist Kongresspräsident des Berliner Kongresses für Wehrhafte Demokratie. Von 1994 bis 2017 war er Mitglied des Deutschen Bundestages und dort unter anderem von 2000 bis 2009 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für den Bereich Innen- und Rechtspolitik und von 2009 bis 2015 Vorsitzender des parlamentarischen Innenausschusses.

Der 7. Berliner Kongress Wehrhafte Demokratie - Gesellschaftlicher Dialog für Innere Sicherheit, Verteidigungsfähigkeit und Zusammenhalt findet vom 16. bis 17. Juni 2025 im Hotel de Rome in Berlin statt.