Bosbach
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Und jetzt auch noch ein Taser!?

Wenn der Koppel unserer Polizei immer schwerer wird.

Ein in der Politik beliebter Satz lautet: Eine vernünftige Politik beginnt mit der Betrachtung der Wirklichkeit! Aber was sich wie eine bloße Floskel anhört, ist in der Realität (leider) nicht selbstverständlich. Oft sind Entscheidungen zweifellos gut gemeint, aber nicht immer halten sie dem Realitätstest Stand. Vor diesem Hintergrund ist es für Entscheidungsträger immer vernünftig, nicht nur den Rat von echten oder vermeintlichen Experten, den sogenannten Deskperten, einzuholen, sondern auch einmal die Einschätzung von Praktikern abzufragen.

Als vor einigen Jahren, nach ersten Erfahrungen im Ausland, auch bei uns über den Einsatz von sogenannten Tasern im Polizeidienst diskutiert wurde, hat ein erfahrener Polizist ganz spontan zu mir gesagt: Ach du liebe Güte. Was sollen wir uns denn noch alles an den Gürtel hängen!?

Und in der Tat was unsere Polizistinnen und Polizisten heute im Einsatz mit sich führen, ist beachtlich: In der Regel befinden sich dort nicht nur eine Schusswaffe nebst Ersatzmagazin, Handfesseln mit Schlüsseln und eine Taschenlampe, auch eine Halterung für den Schlagstock und Kabelbinder müssen dort Platz finden. Heute sind viele auch mit einer Bodycam unterwegs und dabei sprechen wir noch nicht einmal von einem SEK oder MEK. Dort ist das Arsenal noch viel voluminöser.

Also sind die Sorgen des Schutzmannes durchaus verständlich. Was aber bringt dann immer mehr für die öffentliche Sicherheit Zuständige, aber auch immer mehr Polizistinnen und Polizisten, zu der Überzeugung, dass Taser – also Distanzelektroimpulsgeräte, gerne auch „Elektroschocker“ genannt im Einsatz durchaus hilfreich oder in bestimmten Lagen sogar notwendig sein könnten?

Weshalb Elektroschocker hilfreich sind

Die Polizei befindet sich nicht selten in Lagen, in denen der Störer auf eine deeskalierende Ansprache überhaupt nicht reagiert, aber  der Einsatz einer Schusswaffe weder geboten noch verhältnismäßig wäre, gleichzeitig aber zur Gefahrenabwehr der Schlagstock nicht ohne erhebliche Eigengefährdung eingesetzt werden könnte. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Täter als Waffe ein Messer benutzt. Sowohl bei der Verwendung des Schlagstocks als auch der Benutzung von Pfefferspray müsste man die räumliche Distanz zum Störer deutlich verkürzen, was fast zwangsläufig die Eigengefährdung erhöht. Da der Taser auch aus einer Entfernung von mehreren Metern eingesetzt werden könnte, wäre dies in bestimmten Lagen ein probates und effektives Mittel. Sowohl zur Abwehr einer konkreten Gefahr, als auch für die Festnahme eines Täters.

Allerdings darf nicht übersehen werden, dass dessen Einsatz gegenüber bestimmten Personengruppen nicht völlig risikolos ist, man denke nur an Herzkranke, Epileptiker oder Schwangere. Und in den USA wurde vor kurzem bei einem Einsatz versehentlich eine Schusswaffe eingesetzt, obwohl die Polizisten „nur“ den Taser nutzen wollte. Allerdings könnte auch das bloße Mitsichführen eines solchen Gerätes abschreckende Wirkung haben.

In Berlin sind 26 Taser im Einsatz

Unumstritten ist der Einsatz jedenfalls nicht. Das dürfte ein Grund dafür sein, dass jedes Bundesland vor dessen flächendeckender Einführung  zunächst praktische Erfahrungen sammeln und diese dann gründlich auswerten möchte. So sind in Berlin seit etwa vier Jahren (nur) 26 Taser im Einsatz, die bislang 5 Mal gegen Menschen eingesetzt wurden. 7 Mal reichte die bloße Androhung des Einsatzes aus, um die Lage zu entschärfen.

Technisch möglich wäre auch eine kombinierte Lösung von Bodycam und Taser, bei dessen Benutzung sich dann die Kamera automatisch einschalten würde. So könnte seine Nutzung manipulationssicher dokumentiert werden.

Andere Länder werden sicherlich ähnliche Erfahrungen machen oder schon gemacht haben.

Und dabei wird man sicherlich auch feststellen, dass das Gerät nicht zwangsläufig am Gürtel befestigt sein muss. Griffbereit im Einsatzfahrzeug dürfte ausreichend sein.

Der Autor ist Kongresspräsident des GDÖS – Berliner Kongress für wehrhafte Deomkratie. Von 1994 bis 2017 war Wolfgang Bosbach Mitglied des Deutschen Bundestages und dort unter anderem von 2000 bis 2009 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU Bundestagsfraktion für den Bereich Innen- und Rechtspolitik und von 2009 bis 2015 Vorsitzender des parlamentarischen Innenausschusses.