Rahmenvereinbarung - Quo vadis?
© Dentons

Rahmenvereinbarung: Entwicklungen und Empfehlungen

Ein Best-Practice-Dialog auf der 22. Beschaffungskonferenz mit Andreas Haak, Fachanwalt für Vergaberecht bei Dentons

Die Rahmenvereinbarung ist ein taugliches Instrument für den flexiblen und effizienten Einkauf von Gütern und Dienstleistungen. Mit der Flexibilität geht jedoch zwangsläufig die Unbestimmtheit des Leistungsinhalts und damit auch ein erhöhtes Kostenrisiko des Auftragnehmers einher. Der Europäische Gerichtshof hat in diesem Spannungsverhältnis zwischen Flexibilität und Intransparenz jüngst die Zulässigkeitsgrenzen neu abgesteckt.

Die Referenten Andreas Haak (Dentons), Dr. Moritz Philipp Koch (IT.NRW) und Veit Hirsch (BMI) erörterten auf der 22. Beschaffungskonferenz die rechtlichen Grundlagen und die Konsequenzen der neuen Rechtsprechung. Ebenso wurden die weiterhin bestehenden Spielräume ausgelotet. Schließlich wurden die Vor- und Nachteile der Rahmenvereinbarung im Vergleich zu anderen flexiblen Vertragsgestaltungen (Optionen, Alternativpositionen, Anpassungsklauseln) diskutiert.

Die als Download verfügbare Präsentation gibt weitreichende Einblicke in das Thema.

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