Offenes Buch mit leuchtendem Gehirn links daneben
© Adobe Stock / andranik123

Jurastudium im KI-Zeitalter: Neue Wege für Lehre und Prüfungen

Dr. Ann-Kristin Mayrhofer (LMU München) über KI in der juristischen Ausbildung

Wie muss sich die juristische Ausbildung anpassen, um mit der rasanten Entwicklung von Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz Schritt zu halten? Dr. Ann-Kristin Mayrhofer, Akademische Rätin a. Z. am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Europäisches Privat- und Verfahrensrecht an der LMU München, gibt Einblicke in die Potenziale und Risiken des digitalen Wandels für Studium und Lehre.

VdZWelche Herausforderungen birgt generative KI für die juristische Ausbildung?

Dr. Mayrhofer: Die Herausforderungen von generativer KI für Lehrende und Studierende lassen sich mit dem Dreiklang „Lernen über KI, Lernen mit KI, Lernen trotz KI“ beschreiben. Lernen über KI bedeutet, dass Studierende erfahren, wie sie KI sinnvoll für die juristische Arbeit nutzen können. Lernen mit KI bedeutet, das Potenzial von KI zu nutzen, um das Lernen effektiver und effizienter zu gestalten, z.B. durch KI-gestützte Lerntools. Der schwierigste Punkt ist sicher das Lernen trotz KI: Wir müssen verhindern, dass Studierende Aufgaben an KI auslagern, die für die Entwicklung ihrer juristischen Fähigkeiten essenziell sind. KI birgt die Gefahr eines „Deskilling“, nicht nur im Sinne eines Kompetenzverlusts, sondern auch im Sinne eines fehlenden Kompetenzerwerbs.

»

Die Herausforderungen von generativer KI für Lehrende und Studierende lassen sich mit dem Dreiklang „Lernen über KI, Lernen mit KI, Lernen trotz KI“ beschreiben.

«

VdZKönnten Sie diesen Punkt näher erläutern?

Dr. MayrhoferWer heute im Berufsleben steht, hat meist noch das Privileg, in einer weitgehend KI-freien Zeit studiert zu haben. Wir mussten für Haus- und Seminararbeiten mühsam Literatur und Rechtsprechung auswerten und mit eigenen Ideen ergänzen. Um individuelle Lernunterlagen zu erstellen, mussten wir mit viel Aufwand Vorlesungsmaterialien, Lehrbücher und Falllösungen strukturieren und zusammenfassen. Diese Anstrengungen zahlen sich nun aus: Wir haben durch die Mühen gelernt, fremde juristische Argumente nachzuvollziehen, zu systematisieren und zu kritisieren und eigene Gedanken zu entwickeln. Diese Fähigkeiten können wir nun mit den Fähigkeiten von KI kombinieren und so schneller und besser arbeiten. Insbesondere sind wir in der Lage, KI-generierte Texte kritisch zu evaluieren und zu ergänzen.

Wie ist das aber, wenn Studierende von Anfang an mit KI arbeiten? Zwar kann KI aktuell noch keine zufriedenstellenden Haus- und Seminararbeiten abliefern, KI ist aber durchaus in der Lage, Studierenden eigene gedankliche Arbeit abzunehmen und dadurch Lernprozesse zu verhindern. Das damit einhergehende „Deskilling“ ist gefährlich. Denn die Fähigkeiten, fremde Gedanken kritisch zu prüfen und durch eigene Gedanken zu ergänzen, werden im KI-Zeitalter nicht etwa obsolet, sondern vielmehr noch wichtiger. Nur sie ermöglichen es, KI-Ergebnisse und Fehler zu vermeiden. KI macht eigene gedankliche Anstrengung also nicht entbehrlich.

VdZWie müssen die juristische Lehre und das Prüfungssystem auf die Herausforderungen des KI-Zeitalters reagieren?

13.03.2026
Nachwuchs für die digitale Justiz
Dr. Benjamin Limbach

Nachwuchs für die digitale Justiz

Dr. Limbach über E-Akte, KI und moderne Ausbildung

Dr. MayrhoferDie juristische Lehre und das Prüfungssystem müssen so ausgestaltet sein, dass sie Lernen über, mit und trotz KI ermöglichen, wobei die Aspekte oft zusammenhängen. Dass wir in der juristischen Ausbildung einen Fokus auf Klausuren mit wenig Hilfsmitteln setzen, erleichtert das Lernen trotz KI. Klausuren sind derzeit KI-freie Räume und sollten dies auch bleiben. Sie ermöglichen es, eigenständiges Denken abzuprüfen und schaffen Anreize für die Studierenden, dieses zu entwickeln, indem sie sich auch während der Vorbereitung nicht auf KI verlassen. Letzteres setzt allerdings auch voraus, dass ein Bewusstsein für die Risiken des KI-Einsatzes für die eigenen Lernprozesse besteht. Daher müssen die Studierenden zusätzlich für die Problematik sensibilisiert und mit Hinweisen auf mögliche Lernstrategien unterstützt werden.

Mehr Schwierigkeiten bereitet der Umgang mit Haus- und Seminararbeiten. Meines Erachtens ist es weder sinnvoll, KI dort zu verbieten, noch, solche Formate generell abzuschaffen. Vielmehr sollten sie Studierenden dazu dienen, zu lernen, wie sie mit KI sinnvoll juristisch arbeiten – so wie später im Berufsleben. Hier steht also das Lernen über KI im Fokus. Derzeit sieht man leider häufig Arbeiten, in denen KI offenbar unreflektiert eingesetzt wurde. Diese Arbeiten sind inhaltlich nicht überzeugend und weisen in der Regel große Defizite bei der Quellenarbeit auf – halluzinierte Gerichtsentscheidungen sind leider allgegenwärtig.

»

Klausuren sind derzeit KI-freie Räume und sollten dies auch bleiben.

«

Auf der anderen Seite kann der reflektierte Einsatz von KI sehr gute Arbeiten hervorbringen. Seminar- und Hausarbeiten sollten daher in Lehrformate eingebettet sein, die den Studierenden zeigen, wie sie KI sinnvoll einsetzen, z. B. als „Sparringspartner“, um die eigene Argumentation zu überprüfen. Der KI-Einsatz muss zudem transparent gemacht werden. Optimalerweise werden die schriftlichen Arbeiten durch mündliche Prüfungen begleitet, in denen überprüft wird, ob die Studierenden das Thema durchdrungen haben. Zugegebenermaßen ist dies in Massenstudiengängen aber nicht immer möglich.

Generell scheint mir die Stärkung von interaktiven Formaten sehr wichtig. Die Verfügbarkeit von digitalen Medien und speziell von KI-Chatbots birgt die Gefahr, dass der persönliche Austausch mit anderen Menschen zu kurz kommt. Gerade die sozialen Kompetenzen werden Menschen aber auch in Zukunft von KI unterscheiden und wesentlich dazu beitragen, dass wir nicht durch KI ersetzt werden. Die Kommunikation mit einem KI-Chatbot, der wenig kritisiert, ist häufig bequemer als eine Diskussion mit einem anderen Menschen, der gerne auch einmal widerspricht. Der Umgang mit anderen Menschen ist aber für die meisten juristischen Berufe essenziell, sodass auch dieser gelernt und an den Universitäten durch KI-freie Räume gefördert werden muss, z. B. in Hackathons, Moot Courts oder eben interaktiven Seminaren.

»

Gerade die sozialen Kompetenzen werden Menschen aber auch in Zukunft von KI unterscheiden und wesentlich dazu beitragen, dass wir nicht durch KI ersetzt werden.

«

Für uns Lehrende bedeutet KI insofern eher Mehraufwand als Entlastung: Seminar- und Hausarbeiten, die mithilfe von KI verfasst wurden, sind schwieriger zu korrigieren und mündliche Formate sind zeitaufwändig. Schon deshalb ist es sinnvoll, zu überprüfen, inwieweit KI die Lehre auch erleichtern kann. Lehren und Lernen mit KI birgt zudem das Potenzial, die Ausbildung zu verbessern. Denkbar ist es etwa, KI zur Unterstützung bei der Bewertung von Prüfungsleistungen einzusetzen, wobei ich betonen möchte, dass es um eine „Unterstützung“ und nicht um einen Ersatz der menschlichen Korrektur gehen sollte. Außerhalb von Prüfungen, z. B. bei Übungsklausuren, ist rein KI-basiertes Feedback allerdings durchaus denkbar, wenn ansonsten überhaupt kein Feedback möglich wäre. KI kann Lehrenden auch dabei helfen, Veranstaltungen zu konzipieren und Materialien zu erstellen und es Studierenden erleichtern, diese Materialien zu verarbeiten, z. B. wenn Audioaufzeichnungen von Vorlesungen mit KI transkribiert werden.

VdZ: Wie bereitet die LMU München Studierende konkret auf den Umgang KI-Anwendungen vor?

Dr. MayrhoferHervorzuheben ist zunächst das Zertifikatsstudium „Informationsrecht & Legal Tech“. Dieses kann freiwillig neben dem Hauptstudium absolviert werden und vermittelt den Studierenden zum einen Kompetenzen im Umgang mit Legal-Tech-Anwendungen, einschließlich KI, und zum anderen Einblicke in das IT-Recht, z. B. das Cyberstrafrecht und das Datenschutzrecht.

Auch im Rahmen des Hauptstudiums gibt es eine Reihe von Angeboten. Eine zentrale Schwierigkeit besteht darin, dass für viele Studierende neben dem Pflichtprogramm wenig Zeit und Kraft für freiwillige Veranstaltungen bleibt, sodass versucht werden muss, KI in den regulären Lehrplan zu integrieren. Wichtige Bausteine sind hier Seminare, die – wie soeben beschrieben – darauf abzielen, Studierenden zu vermitteln, wie sie KI reflektiert für juristische Arbeiten einsetzen können. 2024 und 2025 haben wir z. B. ein Konzept ausprobiert, bei dem die Studierenden verpflichtet waren, KI für die Erstellung ihrer Seminararbeiten zu nutzen, und zugleich dokumentieren mussten, wie sie damit gearbeitet haben und wo sie an Grenzen gestoßen sind. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass hierdurch tatsächlich mehr Bewusstsein für die Gefahren des unreflektierten KI-Einsatzes geschaffen wurde.

Im Sommer 2026 werden wir außerdem, unterstützt von der TU München und der studentischen Initiative „MLTech“, einen Hackathon veranstalten, der als Seminar angerechnet werden kann. Zudem versuchen viele Lehrende, das Thema in Vorlesungen und Übungen zu integrieren. Ich selbst habe z. B. mittlerweile meine Lerntipps, die ich den Studierenden zu Beginn jedes Semesters zur Verfügung stelle, um ein KI-Kapitel erweitert. Darüber hinaus wird an der LMU derzeit das KI-Tool „OneTutor“ getestet, das von Studierenden der TUM entwickelt wurde. Es ermöglicht Lehrenden, Quizfragen zu erstellen und enthält einen Chatbot, der auf die Veranstaltungsmaterialien zurückgreifen kann und Fragen der Studierenden hierzu beantwortet. Das Angebot wird von den Studierenden sehr gut angenommen.

Es muss jedoch auch betont werden, dass der Erwerb von KI-Kompetenzen zugleich sehr viel Eigeninitiative der Studierenden erfordert. Die Technologie verändert sich schnell und es ist schwierig, abstraktes Wissen über die Nutzung der Tools zu vermitteln – ein Prompt, der heute empfohlen werden kann, ist morgen schon überholt. Daher gilt es auch, Studierende dazu zu ermutigen, im Sinne von „learning by doing“ selbst mit KI zu experimentieren, um sich dabei der Risiken und Chancen bewusst zu werden. Wichtig ist allerdings, wie erwähnt, die Sensibilisierung für die Gefahr für die eigenen Lernprozesse: KI-Chatbots sollten im Studium nicht nach der Lösung für ein Problem gefragt werden, die das eigene Denken ersetzt, sondern nach einer Stellungnahme zur selbst erarbeiteten Lösung, die das eigene Denken anregt.

VdZWie sieht die juristische Ausbildung im Jahr 2030 voraussichtlich aus und was würden Sie sich wünschen?

Dr. MayrhoferErfreulicherweise wird aktuell viel über die Zukunft der juristischen Ausbildung diskutiert. Das Thema ist auch Gegenstand des diesjährigen 75. Deutschen Juristentags in Erfurt. Die Diskussion wird durch die Debatte rund um KI belebt, beschränkt sich aber nicht darauf, sondern umfasst auch andere wichtige Fragen, etwa den psychischen Druck, den viele Jurastudierende verspüren.

Mit Blick auf KI ist es denkbar, dass sich die Prüfungen verändern werden. Wie schon erwähnt, sollten Klausuren weiterhin ohne Unterstützung von KI geschrieben werden und Haus- und Seminararbeiten nicht abgeschafft werden. Sinnvoll erscheint es mir aber, dass Studierende nicht mehr nur mit Fällen und abstrakten Fragestellungen konfrontiert werden, sondern z. B. auch mit KI-generierten Texten, die sie kritisch analysieren müssen. Im Frühjahr 2026 haben wir eine solche Aufgabenstellung bei einem Seminar ausprobiert. Sie schien den Studierenden zu helfen, die Grenzen von KI besser zu verstehen.

Da KI es im Berufsalltag erleichtert, sich in fremde Rechtsgebiete einzuarbeiten, ist es zudem möglich, dass der Ruf nach einer Reduktion des Prüfungsstoffes endlich gehört wird. Erfreulich wäre es, wenn hierdurch so viel Raum entstehen würde, dass ein größerer Fokus auf Grundlagenfächer, soziale Fähigkeiten und digitale Kompetenzen gelegt werden kann – möglichst im Rahmen von Pflichtveranstaltungen für alle.

»

Da KI es im Berufsalltag erleichtert, sich in fremde Rechtsgebiete einzuarbeiten, ist es zudem möglich, dass der Ruf nach einer Reduktion des Prüfungsstoffes endlich gehört wird.

«

Tools wie „OneTutor“ werden sich wohl in den nächsten Jahren weiter etablieren und das Lernen und Lehren erleichtern. Im Interesse der Chancengleichheit sollte dafür gesorgt werden, dass alle Studierenden Zugang zu ähnlich starken KI-Tools haben. Das Lernen mit und über KI darf nicht davon abhängen, wer sich teure Lizenzen leisten kann. Ich hoffe daher, dass sich hier zumindest hochschulweite Lösungen finden lassen.

Insgesamt blicke ich optimistisch in die Zukunft. KI birgt zweifellos Herausforderungen. Ich glaube aber, dass die derzeit geführten Debatten Lösungen hervorbringen können, die Lernen über, mit und trotz KI ermöglichen und angehende Juristinnen und Juristen vielleicht sogar besser als bisher auf die Berufswelt vorbereiten.


Dr. Ann-Kristin Mayrhofer auf dem 5. Digital Justice Summit

Forum II.III.2

🎤  Fit für die digitale Justiz: Wie sich Ausbildung und Personal anpassen müssen

🗓️ 24. November 2026, 15:00-16:00 Uhr