Bosbach
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Die Ampel und die Sicherheit – Teil I

Was planen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP im Bereich der Inneren Sicherheit?

In der Überschrift zum Koalitionsvertrag „MEHR FORTSCHRITT WAGEN. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ kommen die Begriffe Innere Sicherheit, Bürgerrechte und Justiz zwar nicht vor, aber im 6. Kapitel haben sich die Koalitionäre (auch) zu diesen Themen viel vorgenommen. Manches sehr konkret, manches eher unscharf – aber ein Koalitionsvertrag ist ja auch kein Gesetzentwurf und vieles bedarf danach im politischen Alltag der Konkretisierung.

Vor allem dann, wenn mehrere politische Absichten in die Rechtssprache übersetzt werden müssen, so z.B. bei Rechtsverordnungen oder Gesetzen. Dann zeigt sich regelmäßig, dass die Dinge oftmals viel komplizierter sind, als man bei Verhandlungen vermutet hat.

Zunächst sollen „Sicherheitsgesetze und deren Auswirkungen auf Bürgerrechte im Lichte der technischen Entwicklung einer unabhängigen wissenschaftlichen Evaluation unterzogen werden“ – welche Sicherheitsgesetze hier gemeint sein sollen, ist völlig offen. Alle? Nur ein Teil? Wenn ja – welche sind hier gemeint? Und wer/welches Gremium soll darüber entscheiden, welche Gesetze evaluiert werden sollen – und welche nicht? Auffallend ist, dass sich die Koalitionäre NICHT auf periodische Sicherheitsberichte geeinigt haben, die früher insbesondere von SPD und Bündnis 90/Die Grünen als besonders wichtig bezeichnet wurden. Im Jahr 2001 und 2006 erschienen derartige Berichte, dann nicht mehr. Hatten sich diese nicht bewährt? Fanden sie keine Resonanz oder war der Inhalt zu dürftig? 

Versprechen einer „bürgernahen, gut ausgestatteten und ausgebildeten Polizei"

Eine „bürgernahe, gut ausgestattete und ausgebildete Polizei“ wird versprochen, wobei ja nur BKA und Bundespolizei gemeint sein können – oder plant die Ampel zukünftig auch die Länder in deren Polizeiarbeit (finanziell) zu unterstützen?

Ganz konkret zugesagt, wenn auch ohne festes Datum, wird die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der PolizeiZULAGE – richtig so! Es ist die Rückkehr zur Rechtslage bis 1998.  Zugesagt wird auch ein „Abbau von Überstunden“, wobei allerdings völlig unklar bleibt, durch welche Maßnahmen. Mehr Stellen? Wenn ja – in welchem Umfange?

Angekündigt wird auch eine „diversitätsorientierte Stellenbesetzungsoffensive“, allerdings ist nicht ganz klar, in welchem Verhältnis dieser Begriff zu den hergebrachten Begriffen „Eignung, Befähigung und fachliche Leistung“ gemäß Art. 33 I GG stehen soll. Hauptsache „divers“ bei Einstellung und Aufstieg wird wohl nicht gemeint sein. Oder doch?

Die „Sicherheitsüberprüfungen von Bewerberinnen und Bewerbern“ sollen ausgeweitet werden, ohne dies näher zu konkretisieren. Wer diese Passage liest, könnte schnell den Eindruck gewinnen, dies sei jahrzehntelang nicht oder zu lax geschehen. Welche Informationen und Daten sollen wie bei welchen Stellen abgefragt werden, die bislang nicht abgefragt wurden?

Zugegeben, die Koalition ist gerade erst an den Start gegangen und in der Kürze der Zeit ist es wohl objektiv gar nicht möglich gewesen, alle noch offenen Fragen abzuklären – aber allzu lange sollte sich die Ampel damit auch nicht Zeit lassen.

Der Autor ist Kongresspräsident des Berliner Kongresses für Wehrhafte Demokratie. Von 1994 bis 2017 war Wolfgang Bosbach Mitglied des Deutschen Bundestages und dort unter anderem von 2000 bis 2009 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU Bundestagsfraktion für den Bereich Innen- und Rechtspolitik und von 2009 bis 2015 Vorsitzender des parlamentarischen Innenausschusses.