Bosbach
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Was uns die Polizeiliche Kriminalstatistik verrät – und was nicht

Die Klartext!-Kolumne des Rechtsexperten Wolfgang Bosbach

„Ich stehe Statistiken etwas skeptisch gegenüber. Denn laut Statistik haben ein Millionär und ein armer Kerl jeweils eine halbe Million“, so Franklin D. Roosevelt, Präsident der USA von 1933 bis 1945. (Für historisch Interessierte: Die Begrenzung der Amtszeiten von US-Präsidenten auf nur zwei Amtszeiten trat erst 1951 in Kraft). Man muss zwar nicht mit der gleichen Skepsis den polizeilichen Kriminalstatistiken des Bundes und der Länder entgegentreten – denn jedenfalls bei gleichbleibenden Erfassungskriterien sind die Trends relativ aussagekräftig –, aber dennoch bleibt die Frage „Was kann eine Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) leisten – und was nicht?“ durchaus berechtigt. Dann wollen wir einmal versuchen, zumindest etwas Licht in die Dunkelheit zu bringen.

Sollte die Polizei nicht durch eigene Bemühungen, zum Beispiel ganz gezielte Fahndungsarbeit, oder durch Hinweise oder Zufälle von Straftaten erfahren,  dann hängt die statistische Erfassung von Delikten ganz entscheidend vom Anzeigeverhalten der Geschädigten oder von Zeuginnen und Zeugen ab. Wenn beispielsweise der entstandene Schaden von einer Versicherung reguliert werden soll und diese zuvor die Erstattung einer Anzeige verlangt, wird diese ganz sicher erstattet.

Umgekehrt können Anzeigen trotz Straftaten unterbleiben, wenn das Opfer davon ausgeht, dass die Täter mangels Ermittlungsansätzen sowieso nicht ermittelt werden können  oder aus Angst vor Rache der Ganoven. 

In einigen Deliktsbereichen ist die Kontrolldichte von überragender Bedeutung: ohne Kontrolle im ÖPNV keine „Schwarzfahrer/-innen“ nur statistisch natürlich. Wer zeigt sich nach erfolgreicher Beförderungserschleichung schon selber an?

Das Gleiche gilt für das besonders traurige Kapitel „Drogenkriminalität“. Entscheidend ist der Verfolgungsdruck! Der Dealer wird sich der Polizei ebenso wenig offenbaren wie seine Kundschaft!

Das führt uns zum Thema „Aufklärungsquote“, die natürlich in den Deliktsbereichen Ladendiebstahl und Schwarzfahren zwangsläufig extrem hoch sein MUSS , circa 100 Prozent. Schließlich fällt die Entdeckung der Tat fast immer mit der Überführung des Täters zusammen. 

Dem gegenüber ist diese Quote zum Beispiel beim Wohnungseinbruch traditionell sehr niedrig. 2019 schwankte sie zwischen 29,4 Prozent in Thüringen und traurigen 15,1 Prozent im Saarland, wobei man „Aufklärung“ nicht mit der Verurteilungsquote gleichsetzen darf, diese liegt noch deutlich darunter. 

Im Sinne einer PKS gilt eine Tat schon dann als aufgeklärt, „wenn nach polizeilicher Einschätzung ein Tatverdächtiger mit hinreichendem Tatverdacht(!) ermittelt wurde. Unbeschadet der Frage, ob der Tatverdächtige von der Justiz angeklagt und verurteilt wird“. Also auch dann, wenn der Verdächtige vielleicht gar nicht der wahre Täter war oder auf Dauer verschollen sich der Justiz entzieht.

Und wenn man dann noch bedenkt, dass die Richtlinien zur Bearbeitung einer PKS alleine in den letzten 10 Jahren über 200 Mal geändert worden sein sollen, dann zeigt das zweierlei: Wie wichtig wissenschaftlich aufgearbeitete periodische Sicherheitsberichte sind und dass die Skepsis von Franklin D. Roosevelt nicht ganz grundlos war.

Macht die Grenzen auf! Macht die Grenzen dicht!

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Klartext! ist die neue Kolumne von Wolfgang Bosbach zu Themen der Innen- und Rechtspolitik

Freiheit oder Sicherheit? – Die völlig falsche Frage!

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Der Autor ist Kongresspräsident des  GDÖS – Berliner Kongress für wehrhafte Demokratie. Von 1994 bis 2017 war Wolfgang Bosbach Mitglied des Deutschen Bundestages und dort unter anderem von 2000 bis 2009 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU Bundestagsfraktion für den Bereich Innen- und Rechtspolitik und von 2009 bis 2015 Vorsitzender des parlamentarischen Innenausschusses.