Soziale Sicherung der Zukunft
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Soziale Sicherung der Zukunft

Christian Rupp und Markus Kaldemorgen über den Reifegrad vier für kommunale Jobcenter und Sozialämter

In Deutschland sind knapp 7 Millionen Menschen auf Sozialleistungen angewiesen. Dazu zählen zum Beispiel Leistungsberechtige nach dem SGB II, von Grundsicherung, Eingliederungshilfe oder Asylbewerberleistungen. Für die Erteilung dieser Leistungen spielen Hunderte kommunaler Sozialämter und Jobcenter, die vielerorts auch in kommunaler Eigenregie betrieben werden, eine zentrale Rolle.

Das Leistungsspektrum in der sozialen Sicherung ist höchst komplex und reicht von Regelsätzen über die Kosten der Unterkunft zu vielen weiteren beantragungs- und bescheidungspflichtigen Leistungen. Deren Beantragung ist für die betroffenen Bürger*innen oft mit erheblichem Aufwand verbunden – gerade hier kann die Digitalisierung den Zugang zum Amt erleichtern. Auch der Bearbeitungsprozess in den zuständigen Behörden lässt sich mit einer konsequenten digitalen Prozessoptimierung beschleunigen.

Das OZG  – rechtliche Grundlage für schrittweise Verwaltungsdigitalisierung

Zur Messung der Online-Verfügbarkeit von Verwaltungsleistungen wurde auf Basis eines Modells der Europäischen Kommission ein Reifegradmodell entwickelt. Eine OZG-Leistung entspricht einem Bündel von Verwaltungsleistungen. Einzelne Verwaltungsleistungen aus dem Bündel OZG-Leistung können im Digitalisierungsprozess unterschiedlich weit fortgeschritten sein und zu verschiedenen Zeitpunkten live gehen. Die OZG-Leistung gilt als online, wenn mindestens in einer Kommune eine zugehörige Verwaltungsleistung den Reifegrad 2 erreicht hat.

Das Reifegradmodell

Stufe 0: keine Informationen online verfügbar

Stufe 1: Leistungsbeschreibung online, Antrag als Download zum Ausdruck (PDF)

Stufe 2: Online-Beantragung ist möglich

Stufe 3: Antragsdaten können mitsamt aller Nachweise digital der Verwaltung übermittelt werden – der Nutzer kann sich z. B. mit dem E-Personalausweis anmelden – Bescheide der Behörde werden digital zugestellt

Stufe 4: Antragsdaten, die in der Verwaltung bereits vorliegen, können mit dem Einverständnis des Nutzers datenschutzkonform in anderen Verwaltungsverfahren wiederverwendet und zwischen Behörden ausgetauscht werden (once-only-Prinzip).

Die Erfüllung des OZG ist an Ende 2022 gebunden – Und auch Jobcenter, Sozialämter sowie Bürger*innen wünschen sich, gerade in Zeiten der weltweiten Pandemie, eine schnelle Umstellung der Verwaltungsleistungen auf digitale Lösungen.

Der Umfang der im OZG-Reifegradmodell vorgesehenen Lösungen ist überschaubar. Es werden die Online-Verfügbarkeit von Anträgen, die Abwicklung entsprechender Nachweise und die digitale Bescheidzustellung erwähnt. Damit sind Ausgangs- und Endpunkt des Leistungsbezuges aus Sicht der Bürger*innen benannt, der Ansatz von Prosoz als führendem Softwareanbieter ist jedoch viel weitgreifender.

Das digitalisierte Amt – hohe Variabilität aufgrund technischer Standards

Die Prosoz Software (OPEN/PROSOZ) bietet die Möglichkeit zur Annahme von Datensätzen über ein standardisiertes XML-Format. Diese können medienbruchfrei, teilautomatisiert, digital im Fachverfahren importiert und weiterverarbeitet werden.

Unser OZG-Connector ist so konstruiert, dass er an die heterogene Landschaft in Deutschland angepasst ist und in die jeweiligen Gegebenheiten integriert werden kann. Die Daten- oder Formularquelle spielt hierbei eine untergeordnete Rolle (z. B. Landesportal, Formular-Server im Self-Hosting oder Formular-Server im Cloud-Service).

Einblicke in das Digitale Bauamt
Symbolbild E-Government

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Immer mehr Bauämter können nun Bauanträge inklusive aller Unterlagen auf digitalem Weg erhalten – Grund dafür ist unter anderem der gemeinsame Standard XBau 2.

Mehr als nur das OZG – Der Connector für Anträge und Prozesse. Wie funktioniert das genau?

Das OZG ist erfüllt, wenn ein Antrag online eingehen kann. Egal wie die Weiterverarbeitung aussieht. Unabhängig davon, ob die anschließenden Prozesse medienbruchfrei, digital weiterverarbeitbar oder generelle Digitalisierungseffekte auslösen. Das kann nicht der Anspruch an einen Digitalisierungsprozess sein. Im Sinne des Ende-zu-Ende-Verständnisses sehen wir es in unserer Verantwortung, dass wir bei der Digitalisierung auch die entsprechenden Backend-Prozesse berücksichtigen.

Vernetzte Prozesse in der Fallbearbeitung: Wir schaffen mit unserer Software nicht nur die Voraussetzungen für die Online-Antragstellung durch die Bürger*innen, sondern ermöglichen dem zuständigen Fachamt die Weiterbearbeitung mit den Daten der Online-Anträge zu den Anlässen verschiedenster Lebenslagen. Dies reicht von diversen Beantragungen und Meldungen (z. B. Anträge für den zusätzlichen Bezug von Bildung- und Teilhabe-Leistungen oder auch Krankmeldungen) bis hin zur Anmeldung durch die Maßnahmenträger.

Sind die kommunalen Ämter schon darauf vorbereitet?

In manchen Bundesländern gibt es bereits Landesportale, andere haben diese noch in Planung oder die Kommunen selbst bieten fachlich spezialisierte Portale an. Ähnlich heterogen stellt sich die Situation für die Vorlagen der Online-Anträge dar. Diese sind in einigen Kommunen schon ausgearbeitet, während sie andernorts nur als Dokumentenmuster vorliegen, deren Eignung für die Web-Eingabe noch nicht näher betrachtet wurde. Prosoz kann die Digitalisierung der kommunalen Jobcenter oder Sozialämter in jeder Ausgangskonstellation vorantreiben, gleich an welcher Stelle der digitalen Transformation sie sich befinden. Um flexibel auf die Anforderungen der Kommunen eingehen zu können, haben wir ein breites Spektrum an Bausteinen im Angebot. Damit sorgen wir für durchgängig digitalisierte Prozesse.

Wollen die Bürger*innen ein digitales Amt?

Antragssteller*innen von Sozialleistungen befinden sich in einer Ausgangslage, in der möglichst unkomplizierte Hilfe mehr als wünschenswert ist. Oft geht es um akute Notlagen und mögliche Existenzängste. Verwaltungsleistungen einfach und schnell beantragen zu können, ist im Interesse aller Betroffenen. Dazu kommt mittlerweile die Erwartung, auch mit der öffentlichen Verwaltung zeitgemäß zu kommunizieren und Verwaltungsvorgänge so auslösen zu können, wie man es aus dem täglichen Umgang, zum Beispiel mit Online-Anbietern gewohnt ist. Allein deshalb dürften digitale Prozesse mit offenen Armen empfangen werden.

Herausforderung „Single Digital Gateway Verordnung“ – das andere Ende der OZG-Umsetzung
Vernetzung

Herausforderung „Single Digital Gateway Verordnung“ – das andere Ende der OZG-Umsetzung

Ein kleiner Leitfaden durch den digitalen Begriffsdschungel. Von Christian Rupp, CDO PROSOZ Herten GmbH

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