Digitale Kompetenzlücke – Warum kann Deutschland nicht digital?
Bremst mangelnde Digitalkompetenz Deutschlands Fortschritt?
Auf Seite 17 des Koalitionsvertrages der neuen baden-württembergischen Landesregierung steht ein unscheinbarer Satz: „Durch eine allgemeine Regelung im VwVfG des Landes werden wir festlegen, dass eine E-Mail dem Schriftformerfordernis genügt, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes geregelt ist.“ Dieser Satz erscheint auf den ersten Blick harmlos, ja fortschrittlich. Für den Fachmann, aber auch für den digital durchschnittlich Gebildeten liest er sich hingegen gefährlich.
E-Mail wurde am 13. August 1982 mit dem RFC 822 der Internet Engineering Task Force definiert. Sie diente, wie die Vorgängerdefinition RFC 733 aus 1977, der Kommunikation von einigen Wissenschaftlern, die gerade das ARPANET erfanden. Gedanken wie Rechtssicherheit waren diesen Leuten völlig fremd. Deshalb verwundert es auch nicht, dass die einfache E-Mail überhaupt keinen Sicherheitsstandards genügt. Sie ist unverschlüsselt und kann von jedem Netzknoten gelesen, manipuliert oder auch gelöscht werden.
Deshalb empfangen Opfer von Enkeltricks auch E-Mails von „bill.gates[at]microsoft.com“, „kommissar_meier[at]polizei.de“ oder anderen, echt erscheinenden E-Mail-Adressen. Dies liegt daran, dass eine Authentifizierung des Absenders im seit 1982 verwendeten Simple Mail Transfer Protocol nicht vorgesehen ist. Damit ist es jedermann, auch ohne tiefergehende technische Kenntnisse, möglich, beliebige E-Mail-Absender zu fälschen. Einschlägige Webseiten, ob gratis in Europa oder gratis in Indien gehostet oder auch gegen Bezahlung, helfen dabei.
Die einfache E-Mail, die im Koalitionsvertrag wohl gemeint ist, ist völlig ungeeignet zu jeglicher rechtsverbindlichen Kommunikation – und nebenher ein Verstoß gegen Art. 5 Z. 1 (f) DSGVO, da sie eben keine angemessene Sicherheit bietet. Es ist jedermann möglich, E-Mails mit den Absendern „manuel.hagel[at]im.bwl.de“ oder „cem.oezdemir[at]stm.bwl.de“ zu versenden.
Deshalb unterliegen E-Mails vor Gericht zwar der richterlichen Beweiswürdigung, haben aber eine geringe Beweiskraft (§ 286 ZPO). Und auch das BSI rät zur Vorsicht, E-Mail-Absendern soll man nicht blind vertrauen.
Nach dem Scheitern der De-Mail, die im Gegensatz zur E-Mail identifiziert, authentifiziert und verschlüsselt gesendet wurde, und der Nichtverbreitung von digitalen Signaturen in Deutschland – es gibt per heute noch immer keine elektronischen Siegel von Behörden, dieses soll in Baden-Württemberg laut Koalitionsvertrag S. 137 nun eingeführt werden – kann hier nur die einfache E-Mail gemeint sein.
Haben Bürgerinnen und Bürger, Behörden und Politik genügend digitale Grundkenntnisse?
Im Corona-Winter 2021/2022 entstand in Kooperation einiger europäischer Universitäten das Buch „Counterfake: A scientific basis for a policy fighting fake news and hate speech“ in Kooperation mit dem Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarats. Das Buch beinhaltete auch einen Fragebogen an die Kongressdelegierten, allesamt aktive Kommunal- und Regionalpolitiker der Mitgliedstaaten. Zum Erstaunen der Autoren beantworteten die Befragten folgende Fragen so, dass man an ihrer Digitalkompetenz zweifeln musste:
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Das Identifizieren und Blockieren von IP-Adressen mit angriffigen Postings im eigenen Staat: 66,3 % hielten das für sinnvoll und machbar, wiewohl es technisch nicht sinnvoll bzw. nicht möglich ist;
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Immerhin 48,1 % hielten solch eine Maßnahme auch im Ausland für umsetzbar, d. h. beispielsweise auch in Russland oder in Afghanistan;
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Das (sinnlose) Blockieren von E-Mail-Adressen (die gefälscht und nicht authentisch sein können, s.o.) hielten 43,9 % für sinnvoll und machbar;
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Und die Identifikation von Postern von Hass und Fake News im Ausland immerhin 46,5 %, im Inland 64,7 % – was eine Klarnamenpflicht, eine Vorratsdatenspeicherung uvm. voraussetzen würde, was allesamt per heute wie damals nicht existiert.
Die Autoren wiederholten die Befragung in Deutschland, Italien, Österreich, Rumänien und in der Slowakei und Ungarn und erhielten noch schlechtere Ergebnisse: Im Gegensatz zu den Kongressdelegierten hielten deutlich höhere Prozentsätze der nun befragten ca. 2.000 Lokalpolitiker und -verwaltungsmitarbeiter diese Dinge für möglich.
Der State of the Digital Decade 2025 Report weist für Deutschland „at least basic digital skills“ für 52,2 % der Bevölkerung aus – wenn wir die EU-Nachbarländer durchgehen: Österreich 64,7 %, Tschechien 69,1 %, Polen 44,3 %, Dänemark 69,6 %, Niederlande 82,7 %, Belgien 59,4 %, Luxemburg 60,1 % und Frankreich 69,7 % – vorletzter Platz.
Das passt in die Diskussion um das Pflichtfach Informatik an Schulen: Laut Stifterverband-Informatikmonitor 2025/2026 wurde es im Schuljahr 2025/2026 in zehn Bundesländern erstmalig eingeführt, zwei folgen in den nächsten Jahren und drei haben bereits abgewunken, Sachsen-Anhalt hat einen eigenen Weg gewählt. Dass auf den Verwaltungshochschulen Deutschlands Digitalkompetenzen nur in vergleichsweise bescheidenem Ausmaß vermittelt werden, ist empirisch gut belegt.
Irrweg nationale Lösungen
Vor allem anderen wären dringend die „Nationalen Lösungen und Sonderwege“ zu eliminieren. Viel Zeit und staatliches Geld wurde seit 2022 in den Digitalführerschein gesteckt, laut eigenen Angaben „[..] ein bundesweit einheitliches Weiterbildungs- und Zertifizierungsangebot, das Verbraucher:innen aller Altersgruppen wichtige Kompetenzen hinsichtlich der Sicherheit und des Gebrauchs digitaler Anwendungen vermittelt.“. Dass hier seit mittlerweile über 30 Jahren ein international eingeführter Standard ICDL/ECDL existiert, den über 17 Mio. Menschen weltweit mit Zertifikaten abgeschlossen haben, der in mehr als 40 Sprachen verfügbar ist und 20.000 Testcenter weltweit umspannt, wurde zugunsten der „nationalen Lösung“ offenbar ignoriert. Dass die letzte Pressemitteilung des Digitalführerscheins aus 2023 stammt, passt zum „Erfolgsmodell De-Mail“.
Was wäre zu tun?
Wir benötigen breite digitale Bildung in Form einer richtigen Bildungsoffensive auf den Ebenen:
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Politik: Verpflichtende Digitalqualifikation bei Aufnahme eines ersten politischen Amtes
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Verwaltung: Massiver Ausbau der Digitalkompetenzen nicht nur in den Verwaltungshochschulen, sondern auch in Form von Schulungen des bereits arbeitenden Verwaltungspersonals
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Sekundärer Bildungssektor: Verpflichtender Erwerb zumindest der ICDL-Basismodule in Schulen
Das Problem „digitale Unbildung“ wird mit der Zeit nicht besser, sondern im Gegenteil: Wem die Digitalkompetenz fehlt, um Dinge wie E-Mail, digitale Signatur, IP-Adressen (Vorratsdatenspeicherung!) oder ähnliche seit Jahrzehnten existie-rende Phänomene richtig beurteilen zu können, wird neueren und komplexeren Phänomenen wie KI oder Blockchain hilf- und wehrlos gegenüberstehen. Bis irgendwann das ganze Land völlig abgehängt ist.